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Ohne GEMA Gebühren: Hintergrundmusik in Gastronomie, Handel und Wartezimmer

Bild: Ohne GEMA Gebühren: Hintergrundmusik in Gastronomie, Handel und Wartezimmer
GEMA-freie Musik
GEMA-freie Musik

(openPR) In vielen Bereichen ist Hintergrundmusik zwar nicht lebenswichtig, aber doch üblich und angenehm, wenn sie gut ausgewählt wird. Sie kann Entspannung und Diskretion bewirken und zu längerem Aufenthalt einladen. Wer mit seinem Restaurant, Ladengeschäft, Hotel, Sportbetrieb oder Wartezimmer nicht wie die großen Ladenketten an ein eigenes, privates Radioprogramm angeschlossen ist, sondern sich seine Musik selber zusammenstellt, zahlt dafür allerdings oft doppelt:



Zuerst für den Kauf der Musiktitel auf einem online-Portal oder im CD Laden, und ein zweites Mal an die GEMA für die Nutzung der Musik im gewerblichen Bereich. Dabei übersteigen die GEMA Gebühren regelmäßig die Kosten der ursprünglichen Musikbeschaffung, zudem werden sie jedes Jahr wieder fällig. Die Meinungen über Sinn oder Unsinn der GEMA Gebühren gehen auseinander, laut Satzung sollen die Gebühren den beteiligten Musikern und Verlagen zufliessen.

Viele Musiker sind heute jedoch nicht mehr Mitglied in der GEMA, denn die Mitgliedschaft ist freiwillig und gerade für jüngere, innovative Musiker oft nicht sinnvoll. Diese erhalten daher auch kein Geld aus den GEMA Gebühren. Sofern nur Musik solcher (nicht-GEMA) Musiker gespielt wird, fallen daher auch für die Nutzung keine GEMA Gebühren an.

Ein Zusammenschluss solcher Musiker ist das seit 1998 bestehende Bremer Musikportal "MUSICALIA". Für die Hintergrundmusik im Dauerbetrieb werden dort zwei unterschiedliche Lösungen angeboten:

1) Spezielle MP3 – Musikpakete in den Stilrichtungen "lounge", "easy listening", "jazz + latin", "electro" und "klassik". Diese Pakete mit Spielzeiten von jeweils 5 – 10 Stunden sind per Download erhältlich. Nach einmaligem Erwerb fallen keine weiteren Kosten oder Gebühren mehr an.

2) Laufende Musikversorgung per Internet. Das "Shop-Radio" ist ein GEMA-freies Internetradio, das mit üblichen Endgeräten (Tablet, Smartphone, PC) online empfangen werden kann. Es ermöglicht die automatische Musikversorgung mit einer laufend aktualisierten und ergänzten Musikauswahl. Dem Nutzer stehen die vier Kanäle "easy listening", "jazz lounge", "pop+ clubbeats" und "Klassik" mit Wechsel per Knopfdruck zur Verfügung. Das Shop-Radio wird als Abonnement mit Laufzeiten ab 3 Monaten angeboten.

Beiden Lösungen ist gemeinsam, dass bei der Nutzung als Hintergrundbeschallung keine GEMA Gebühren anfallen, da die beteiligten Musiker nicht in der GEMA sind. Diese Tatsache wird schriftlich verbrieft und auch von der GEMA akzeptiert.

Als Nutzer spart man nicht nur alle künftigen GEMA Gebühren, sondern auch die Zeit, die für die Zusammenstellung eigener Musiksammlungen sonst benötigt würde. Nutzer der beiden Angebote finden sich in den Bereichen Gastronomie, Sport und Wellness, Einzelhandel und Gesundheit.

Weitere Informationen:

MP3 Musikpakete: http://www.musicalia.de/hintergrundmusikgemafrei/mp3musikfuergeschaeftsbeschallung/index.php

Shop-Radio: http://www.musicalia.de/hintergrundmusikgemafrei/instoreradiogemafrei/index.htm

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