(openPR) In der Vorweihnachtszeit sind im Einzelhandel, auf Weihnachtsmärkten und Basaren Weihnachtslieder als Hintergrundmusik Pflicht, damit die richtige Stimmung aufkommt.
Die bekannten Weihnachtslieder sind dabei überwiegend "GEMA-frei", da sie von bereits lange verstorbenen Komponisten stammen und somit "allgemeines Kulturgut" sind. Trotzdem kommt Besuch von der GEMA – mit einer Rechnung. Wie kommt das ?
Im Regelfall ist die Komposition zwar GEMA – frei, es bestehen aber Rechte ("Leistungsschutzrechte") von Verlag und Musikern an der jeweils verwendeten Aufnahme. Und auch diese, eigentlich von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) erhobenen Gebühren werden treuhänderisch durch die GEMA eingetrieben.
So kommt – rechtlich völlig einwandfrei – der GEMA Vertreter ins Geschäft, auf den Weihnachtsmarkt oder zum Basar und kassiert dort für die Nutzung GEMA – freier Weihnachtslieder als Hintergrundmusik.
Die Lösung hat das GEMA – freie Musiklabel MUSICALIA (www.musicalia.de) in Bremen. Hochwertig eingespielte Weihnachtslieder auf CD, die wirklich komplett GEMA – frei (und GVL – frei) sind. Diese CDs können bei MUSICALIA erworben und ohne zeitliche Begrenzung und ohne weitere Kosten eingesetzt werden – alle Jahre wieder. Da können Sie den Besuch von der GEMA dann zum Glühwein einladen – mehr als das kann er aber von Ihnen nicht bekommen. Sie erhalten zur Musik eine schriftliche Erklärung der vollständigen GEMA – und GVL Freiheit. Probleme mit der GEMA hat es für die Nutzer in den 15 Jahren seit der Gründung von MUSICALIA noch nie gegeben.













