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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung bei Markenrechtsverletzungen

18.04.201710:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung bei Markenrechtsverletzungen

(openPR) Der Schutz der eigenen Marke ist wichtig und Verletzungen des Markenrechts sollten konsequent verfolgt werden. Zuvor sollte aber bewertet werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Marken sorgen beim Verbraucher für einen hohen Wiedererkennungswert und haben für Unternehmen daher eine entsprechend hohe Bedeutung. Umso wichtiger ist es, die eigene Marke schützen zu lassen und gegen Markenrechtsverletzungen auch konsequent vorzugehen. Dabei ist aber auch Vorsicht geboten. Zunächst sollte immer gründlich geprüft werden, ob auch tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Ansonsten kann eine Abmahnung oder ähnliches auch nach hinten losgehen. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bewertet, ob eine Marke eintragungsfähig ist und ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden können.



Bei einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung müssen zunächst der Sachverhalt und die Rechtslage ausreichend geprüft werden, bevor z.B. eine Abmahnung ausgesprochen wird. Ohne diese gründliche Prüfung kann eine Abmahnung fahrlässig und damit auch schuldhaft sein. Das wiederum kann zu Schadensersatzansprüchen des zu Unrecht abgemahnten Unternehmens führen, etwa für die entstandenen Kosten oder Wettbewerbsbeschränkungen.

GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Um solche unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte daher zunächst geprüft werden, für welche Bereiche und Regionen eine Marke angemeldet und geschützt werden soll. Eintragungsfähig sind alle Zeichen, die geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von den Angeboten der Mitbewerber zu unterscheiden. Außerdem muss festgelegt werden, ob eine Marke z.B. nur im Inland, innerhalb der EU oder darüber hinaus geschützt werden soll. Zugleich muss bei der Markenanmeldung darauf geachtet werden, dass nicht bereits bestehende Markenrechte Dritter verletzt werden.

Wird die geschützte Marke verletzt und nach der Bewertung, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann in Form von Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen geschehen.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte sind die kompetenten Ansprechpartner, wenn es darum geht, die eigene Marke zu schützen und Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen geltend zu machen oder im umgekehrten Fall auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

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