(openPR) Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit dem Beschluss zum Fortentwicklungsgesetz, erwerbslose Hilfebedürftige, ab dem 1. August 2006 telefonisch transparenter werden zu lassen. Transparenz sollte der Erwerbslose aber auch von Seiten der Agenturen und Ämter erwarten können. Gerade die Callcenter, welche im Auftrag der BA Befragungen durchführen sollen, erweisen sich als Transparenzmuffel. Meist erkennt der zu Befragende nicht, wer am anderen Ende der Leitung sich befindet und beantwortet gutgläubig wichtige Fragen.
Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz:
Zu Nummer 42 (§ 51)
Die Ergänzung stellt klar, dass die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung von Call-Centern für telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen. Die Durchführung dieser Abfragen kann in schriftlicher und telefonischer Form oder über andere übliche Kommunikationsmittel erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden.
( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 29 – Drucksache 16/1410)
* die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für regelmäßige telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche Stellen (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch; es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro zu erwarten sind);
( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 37 – Drucksache 16/1410)
Quelle : Fortentwicklungsgesetz
Wer hier der ganzen Sache einen Riegel vorschieben möchte, kann sich ganz legaler Methoden bedienen.
Tipp 1 : Geben Sie ihre Telefonnummer niemals bekannt und unterbinden Sie die Veröffentlichung beim Telefonbuch, bei Ämtern und der Online-Reverssuche
Tipp 2 : Telefonieren Sie doch einfach nur noch mit denen, deren Rufnummer sie erkennen können und wo Sie auch wissen, mit wem Sie sich unterhalten
Wie das geht? Nutzen Sie bestehende Gesetze zu Ihren Gunsten.
TDSV* § 11 Abs. 1 ( *Telekommunikations-Datenschutzverordnung )
(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Nummer des Anrufers an, so müssen der Anrufende und der Angerufene die Möglichkeit haben, die Nummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Der Angerufene muss die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Nummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Der Diensteanbieter hat die Dienste nach Satz 1 und 2 nur insoweit anzubieten, als dies technisch möglich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.
Diese Verordnung verpflichtet jeden Diensteanbieter, ob Telecom, Arcor oder wer auch immer, Ihnen eine Möglichkeit zu bieten, eingehende Anrufe ohne Rufnummernübermittlung schon im Vorfeld, also ehe es bei Ihnen klingelt, abzuwehren. Sie genießen die Ruhe, während der Anrufende sich ärgert und evtl. entsprechende Hinweise eingespielt bekommt.
Sie werden sehen, dass dies auch ein probates Mittel ist, um endlich von den unzähligen Werbeanrufen der Callcenter verschont zu werden.
Denn nach der Devise: "Zeig mir deine Rufnummer und ich weiß wer du bist", sollte endlich das Versteckspiel von anonymen Anrufern beendet werden, denn Erwerbslose wollen sich nicht gegen eine Mitwirkung sperren, aber sie wollen mit gleichen Karten spielen und den Missbrauch dadurch eindämmen.
Weitere Informationen, Details und Tipps auf: sozialticker.com
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