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MyRight: Endlich Klarheit durch Urteil des Landgerichts Hildesheim

18.01.201712:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Hamburg, 18. 01. 2016.

Das Landgericht Hildesheim hat VW gestern dazu verpflichtet, für einen Dieselwagen mit Schummelsoftware den Kaufpreis zu erstatten. Dr. Jan-Eike Andresen von der Onlineplattform myRight: "Wir haben seit unserem Start im Sommer 2016 zwei Sachen gesagt. Erstens: Jeder betroffene VW-Fahrer hat ein Recht auf Entschädigung. Zweitens: Die Entschädigung kann nur im Rückkauf der betroffenen Fahrzeuge liegen. Das Landgericht in Hildesheim hat dies jetzt in bemerkenswerter Klarheit bestätigt.

Das Urteil ist der Beweis, dass wir uns mit unserem deutschen Recht nicht verstecken brauchen oder gar neidisch in die USA schauen müssen. Wir müssen unser Recht nur anwenden. Es liegt an jedem einzelnen Verbraucher in Deutschland, sein persönliches Recht einzufordern - und nicht den Ammenmärchen des VW-Konzerns auf den Leim zu gehen.“

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