MyRight: Endlich Klarheit durch Urteil des Landgerichts Hildesheim
(openPR) Hamburg, 18. 01. 2016.
Das Landgericht Hildesheim hat VW gestern dazu verpflichtet, für einen Dieselwagen mit Schummelsoftware den Kaufpreis zu erstatten. Dr. Jan-Eike Andresen von der Onlineplattform myRight: "Wir haben seit unserem Start im Sommer 2016 zwei Sachen gesagt. Erstens: Jeder betroffene VW-Fahrer hat ein Recht auf Entschädigung. Zweitens: Die Entschädigung kann nur im Rückkauf der betroffenen Fahrzeuge liegen. Das Landgericht in Hildesheim hat dies jetzt in bemerkenswerter Klarheit bestätigt.
Das Urteil ist der Beweis, dass wir uns mit unserem deutschen Recht nicht verstecken brauchen oder gar neidisch in die USA schauen müssen. Wir müssen unser Recht nur anwenden. Es liegt an jedem einzelnen Verbraucher in Deutschland, sein persönliches Recht einzufordern - und nicht den Ammenmärchen des VW-Konzerns auf den Leim zu gehen.“
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Andreas Engel
Engel International Communications GmbH
Schlüterstraße 41
D-10707 Berlin
www.engelpr.de

+49 15751553000
Über das Unternehmen
MyRight ist ein Hamburger Rechtsdienstleister, der von Dr. Sven Bode im Fruhjahr 2016 mit Sitz in Hamburg gegrundet wurde. MyRight gehort zur financialright GmbH. Speziell fur die Schadensersatzanspruche aus dem Abgasskandal arbeitet MyRight mit der Kanzlei Hausfeld zusammen, die bereits in den USA fur Tausende Autofahrer einen Schadensersatz erstritten hat.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „MyRight: Endlich Klarheit durch Urteil des Landgerichts Hildesheim“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.