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Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 4. April 2017 in Düsseldorf

Bild: Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 4. April 2017 in Düsseldorf

(openPR) Spätestens mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Rundschreiben 1/2014 veröffentlichten Ausführungen zum Verdachtsmeldewesen nach § 11 GWG ist den Verpflichteten sehr deutlich geworden, wie hoch die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der BaFin wirklich sind.

Gleichzeitig sind qualitative Anforderungen der Ermittlungsbehörden zu erfüllen.

Dies führt in der Praxis häufig zu Fragestellungen, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt.

Die hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden ebenfalls ein Bestandteil des Seminars sein.


Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-04-bg260/workshop-geldw%C3%A4sche-fallbeispiele

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