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Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 23. November 2017 in Frankfurt/Main

Bild: Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 23. November 2017 in Frankfurt/Main

(openPR) Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz des 26. Juni 2017 sind bezüglich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht weniger geworden. Die verlangten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Gleichzeitig unterliegen die qualitativen Anforderungen mit Blick auf den Bußgeldkatalog einem deutlich größeren Risiko.

Dies führt in der Praxis oft zur Frage, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung gestaltet.

Die hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher und praktischer Sicht behandelt und passende Lösungen aufgezeigt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bildet ein weiteres Thema dieses Seminars.


Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-11-bg260/workshop-geldw%C3%A4sche-fallbeispiele

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