(openPR) Im Zuge der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind hinsichtlich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht geringer geworden. Die geforderten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Gleichzeitig unterliegen die qualitativen Anforderungen im Hinblick auf den Bußgeldkatalog deutlich höheren Risiken.
Dies führt in der Praxis häufig zu Fragestellungen, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung relevant sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt.
Die sich hieraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher sowie praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft insbesondere den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, relevante Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse sowie die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenfalls Bestandteil des Seminars.
Diese Themen bilden einen Schwerpunkt des Seminars:
- Strafrechtliche Grundlagen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Problemstellungen i.Z.m. vereinfachten Identifizierungspflichten (Zahlungskontenrichtlinie)
- Aktuelle Fälle und Typologien
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/workshop-geldwaesche-fallbeispiele













