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Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 10. Juli 2018 in Köln

Bild: Workshop: Geldwäsche Fallbeispiele, 10. Juli 2018 in Köln

(openPR) Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in das nationale Geldwäschegesetz zum 26. Juni 2017 sind bezüglich des Verdachtsmeldewesens nach § 43 GWG die Anforderungen an Zeitpunkt, Umfang und Hintergrund von Geldwäscheverdachtsmeldungen aus Sicht der neu zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nicht weniger geworden. Die geforderten Angaben decken sich dabei in Teilen nicht mit den Ausführungen der Aufsicht. Parallel unterliegen die qualitativen Anforderungen mit Blick auf den Bußgeldkatalog deutlich größeren Risiken.

Dies führt in der Praxis oft zur Fragestellung, welche Informationen im Verdachtsgenerierungsprozess für die Einleitung einer Geldwäscheverdachtsmeldung wichtig sind und wie sich der weitere Verlauf einer Verdachtsmeldung darstellt.

Die daraus ergebenden Frage- und Problemstellungen werden aus rechtlicher und praktischer Sicht behandelt und zur Lösung geführt. Dies betrifft besonders den Informationsgehalt einer Verdachtsmeldung, bedeutungsvolle Kriminalitätsphänomene, die rechtlichen Erfordernisse als auch die Form der Meldung. Die vom Gesetzgeber angestrebten und eingeführten strafrechtlichen Novellierungen in den Bereichen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ebenso Bestandteil dieses Seminars.


Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/workshop-geldwaesche-fallbeispiele

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