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Ist die Landesanstalt Wohnraumversorgung Berlin eine bloße Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

15.12.201613:23 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In der Pressemitteilung 39/2016 des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschtz e.V. vom 14.12.2016 wird die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) "als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Not leidende Parteimitglieder und Parteiparlamentarier" betitelt. (Quelle: http://spandauer-mieterverein.de/2016/12/das-berliner-maerchenhandbuch/)



Im Einzelnen heißt es in der Pressemitteilung, die die Überschrift "Das Berliner Märchenhandbuch" trägt, wie folgt: "Kurz nach den Wahlen wurde ein neues Amt geschaffen: „Das Landesamt für Wohnraumversorgung“. Genau genommen also der erste falsche Schritt in die falsche Richtung. Wenn pro Jahr 25.000 Wohnungen fehlen und nur 6.000 beschaffen werden sollen, ist ein solches Amt so überflüssig ein Kropf. Ein Stadtrat aus Spandau verkündete vor ca. vier Wochen, es gäbe keine freien Wohnungen und daraus ergibt sich der Wohnungsnotstand. Diesen Notstand dann versorgen und verwalten zu wollen, ist ja wohl abenteuerlich. Dieses Amt ist wohl eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Not leidende Parteimitglieder und Parteiparlamentarier geeignet."

"Zunächst muss richtiggestellt werden, dass die Wohnraumversorgung Berlin nicht nach den Berlin-Wahlen am 18.09.2016 gegründet worden ist, sondern bereits seit dem 01.01.2016 existiert, wie sich aus dem Gesetz zur Errichtung der „Wohnraumversorgung Berlin - Anstalt öffentlichen Rechts“ - WoVG Bln - vom 24.11.2015 (Fundstelle: GVBl. 2015, 422) ergibt", sagte der 1. Vorsitzende des AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper.

"Die Wohnraumversorgung Berlin soll auch keineswegs den Wohnungsbestand oder den Wohnungsnotstand in Berlin verwalten. Für die Verwaltung des Wohnungsbestands sind die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (Degewo, Gewobag, Gesobau, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM) zuständig. Aufgabe der Wohnraumversorgung Berlin, einer nicht rechtsfähigen und vermögenslosen Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin, ist vielmehr, politische Leitlinien in Bezug auf die Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben. Dazu können auch Vorschläge zur Struktur der Unternehmen gehören, wie beispielsweise zu gemeinsamen Beratungsangeboten für die Mieterhaushalte, zum gemeinsamen Einkauf sowie zu Energieeffizienzmaßnahmen. Sie nimmt also Beratungsaufgaben gegenüber dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen wahr. Die zentrale Aufgabe der WVB ist es demnach, politische Leitlinien zur Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags, zur Unternehmensstruktur und Unternehmensführung dieser Wohnungsunternehmen zu formulieren und dem Senat als Vorschlag vorzulegen. Darüber hinaus hat die Anstalt eine Kontrollaufgabe in Bezug auf die Veräußerung von Unternehmensanteilen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (WBG)", so Piper.

"Nach hiesiger Auffassung ist es sinnvoll und zu begrüßen, dass es nun die Wohnraumversorgung Berlin gibt. So ist für die Zukunft gewährleistet, dass die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen nach einheitlichen Leitlinien den ihnen obliegenden Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrag erfüllen und nicht jedes der sechs Wohnungsunternehmen nach eigenem Gutdünken und Ermessen handelt. Nur ein gemeinsames Handeln nach einheitlichen Leitlinien kann die mehr als angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt erfolgreich bekämpfen", meint Piper.

"Mit seiner postfaktischen und populistischen Pressemitteilung 39/2016 vom 14.12.2016, die zudem das Ergebnis einer mangelhaften Recherche ist, erweist der Spandauer Mieterverein den Mieterinnen und Mietern in Spandau und Berlin keinen Gefallen; im Gegenteil, er trägt zu einer Irreführung und Verunsicherung bei", schließt Piper.

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