Aufklärung während der Geburt
(openPR) Ändern sich während einer Geburt Umstände, die zu einer anderen Einschätzung der mit den unterschiedlichen Entbindungsmethoden verbundenen Risiken und Vorteile führen, ist die Schwangere darüber zu informieren. Ihr ist dann eine erneute Abwägung der für und gegen die jeweilige Methode sprechenden Gründe zu ermöglichen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 13.01.2016 so entschieden. Die Mutter hatte zunächst ihre Einwilligung in eine vaginale Geburt gegeben. Über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts war sie informiert worden. Während der Geburt waren die Herztöne des Kindes immer schlechter geworden, sodass nach der Feststellung eines Sachverständigen eine vaginale Geburt nicht mehr möglich war. Eine Aufklärung über die Schnittentbindung als echte Behandlungsalternative erfolgte durch die Klinik nicht. Das war nach Ansicht des Gerichts fehlerhaft. Die Mutter hätte über die medizinische Notwendigkeit der Schnittentbindung informiert werden müssen. Wegen der fehlenden Aufklärung war die Fortsetzung der vaginalen Geburt nicht mehr von der Einwilligung der Mutter gedeckt und als rechtswidrige Körperverletzung zu werten. Das Kind kam mit schweren körperlichen und geistigen Schäden zur Welt. Die Klinik ist verpflichtet sämtliche auch zukünftig entstehenden Schäden dem Kind zu ersetzen. Dazu gehören neben einem angemessenen Schmerzensgeld auch Schäden, die das Kind wegen seiner eingeschränkten Erwerbsfähigkeit erleidet.
Rechtsanwalt Eiken
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Rechtsanwalt Johannes Eiken hat sich besonders auf das Medizin- und Sozialrecht spezialisiert. Seit mehreren Jahren ist er auf diesen Gebieten schwerpunktartig tätig. Dabei ist es sein Ziel die Interessen seiner Mandanten schnell und effektiv durchzusetzen. Zur besseren Vertretung und Beratung seiner Mandanten bildet er sich auf diesen Rechtsgebieten ständig fort. Den Fachanwaltkurs für Medizinrecht hat Rechtsanwalt Eiken erfolgreich in 2012 abgeschlossen. Besonderen Wert wird in der Bearbeitung der Rechtsfälle darauf gelegt, die für den Mandanten am wenigsten emotional und finanziell belastende sowie nachhaltige Lösung zu finden und zu verfolgen. Diese Vorgehensweise ist gerade in Fällen des Arzthaftungsrechts, die für Mandanten häufig gesundheitlich und psychisch sehr belastend sind, notwendig. Der Mandant soll soweit wie möglich von der nervenaufreibenden juristischen Aufarbeitung des Schadensfalls entlastet werden. Das Recht älterer und gesundheitlich beeinträchtigter Menschen liegt der Kanzlei besonders am Herzen. Zu allen Fragen des Pflegerechts und der Versorgung im Alter und bei Behinderung, sowie des privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsrechts wird kompetent Rat erteilt.
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