(openPR) Aus Anlass des „Tages der Organspende“ am 6. Juni stellt der Verein KAO-Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. fest:
Nach wie vor wird statt sachlicher Aufklärung in der Öffentlichkeit fast ausschließlich Werbung für Organspende betrieben. Insbesondere fehlen Informationen über den sogenannten Hirntod, die transplantablen Organe und Gewebe und die rechtlichen Regelungen, die bei der „Organspende“ gelten:
Patienten werden für tot erklärt und als Leiche definiert, wenn bei ihnen ein unumkehrbares Hirnversagen festgestellt wird. Sie werden als tot definiert, obwohl sie weiterhin beatmet werden und ihr Herz schlägt. Trotz eindeutiger Lebenszeichen wie Verdauung, Heilen von Wunden, Reflexen, Fieber und trotz der Möglichkeit einer Schwangerschaft, Geburt und sogar Milchbildung wird der Totenschein ausgestellt. Juristischer Todeszeitpunkt ist das Ende der letzten Hirntodfeststellung, obwohl sich am Zustand des Patienten nichts geändert hat. Die Organe werden bei noch schlagendem Herzen und fortgeführter Beatmung herausoperiert. Bei der Entnahmeoperation erhalten die Patienten muskelentspannende Medikamente. Zur Optimierung des operativen Eingriffs (Entnahme) empfiehlt die Deutsche Stiftung Organtransplantation, DSO, die Gabe von Fentanyl, einem Schmerzmittel, das hundertmal stärker ist als ein Morphin.
Als transplantierbare Organe gelten Lunge, Herz, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm.
In Einzelfällen wurden Körperteile wie Gesicht, Hände, Arme, Luftröhre, Kehlkopf, Zunge und Penis entnommen.
Zu den transplantierbaren Geweben gehören Haut, Knochen und Knochenteile, Herzklappen, Herzbeutel, Augen, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Sehnen und Bänder. Gewebe können noch nach eingetretenem Tod entnommen werden. Sie werden von Gewebefirmen oder Gewebebanken aufbereitet.
Einige Gewebeprodukte sind als klassische Arzneimittel zugelassen und dürfen daher mit Gewinn verkauft werden. Dazu gehören sterilisierte Knochen, Sehnen und dezellularisierte Haut.
In Deutschland gilt die „Erweiterte Zustimmungslösung“. Das bedeutet: Eltern müssen stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder entscheiden. Bei Volljährigen, die nicht schriftlich in eine Organentnahme eingewilligt haben, werden die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen des Verstorbenen“ gefragt
Die Angehörigen haben das Recht auf Akteneinsicht.
„Wenn jemand im vollen Wissen um die Problematik der sog. Organspende trotzdem zustimmt, hat er meine Achtung, denn er bringt ein Opfer. Was ich verabscheue, ist die Art, wie die meisten Angehörigen in einer Extremsituation über den Tisch gezogen werden.“ (Gebhard Focke auf dem Kirchentag in Bremen)
Weitere Informationen:
Kritische Aufklärung über Organtransplantation KAO e.V.
www.initiative-kao.de/





