openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Teilw. verfassungswidriges Feiertagsgesetz in Bayern

05.12.201620:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Teilw. verfassungswidriges Feiertagsgesetz in Bayern

(openPR) Feiertage und Sonntage – die einen wollen Party machen, die anderen ihre Ruhe haben. Den Sonn- und Feiertag sieht auch der Staat grundsätzlich als Ruhetag an. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, jeweils Regelungen für den Umgang mit Feiertagen festzulegen.



Eine Glaubensgemeinschaft hatte in Bayern für Karfreitag eine Party angemeldet. Die zuständige Genehmigungsbehörde hatte diese Veranstaltung untersagt unter Berufung auf § 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes. Dagegen zog die Glaubensgemeinschaft nun vor das Bundesverfassungsgericht, das die bayerische Regelung prompt für verfassungswidrig erklärte: Die Party hätte erlaubt werden müssen, da es dem Veranstalter nicht nur um reines Vergnügen oder um ein kommerzielles Interesse ging. Die Veranstaltung unter dem Motto „Religionsfreie Zone München 2007“ mit einer „Atheistischen Filmnacht“ und dem schließlich verbotenen „Freigeister-Tanz“ habe die öffentliche Meinungsbildung und Weltanschauungen berührt, so unser höchstes Gericht.

Das Bayerische Feiertagsgesetz (FTG) regelt die Ruhe und Stille an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. So bestimmt § 3 FTG bestimmte Tage als „Stille Tage“, darunter den Karfreitag. Auch geregelt wird, was an dieses Tagen erlaubt ist und was nicht:

„An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.“

In § 5 FTG sind dann die Befreiungsmöglichkeiten geregelt:

„Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag.“

Auf diesen letzten Halbsatz hatte sich die Behörde mit ihrem Verbot gestützt, das Bundesverfassungsgericht erklärte eben diese aber nun für verfassungswidrig. Es führte dazu aus:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. An diesen Tagen soll grundsätzlich die Geschäftigkeit in Form der Erwerbsarbeit, insbesondere der Verrichtung abhängiger Arbeit, ruhen, damit der Einzelne diese Tage allein oder in Gemeinschaft ungehindert von werktäglichen Verpflichtungen und Beanspruchungen nutzen kann. Die soziale Bedeutung des Sonn- und Feiertagsschutzes im weltlichen Bereich resultiert wesentlich aus der synchronen Taktung des sozialen Lebens.

(…) Der Gesetzgeber kann das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußeren Ruhe- und Stilleschutz zu schaffen (…), solange sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, einen geschützten Rahmen zur Verfügung zu stellen, der eine in religiöser oder anderer Weise qualifizierte Begehung solcher Tage nur ermöglicht. Die inhaltliche Ausfüllung dieses Freiraums obliegt hingegen den Einzelnen allein oder in Gemeinschaft. Es ist dabei Teil der demokratisch legitimierten Ausgestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, über die Auswahl solcher Tage zu entscheiden, die nur für Teile der Bevölkerung eine spezifisch geprägte Rolle spielen.

(…) Fällt die Veranstaltung unter den Schutz der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit, so durfte nach den dargelegten Maßstäben dem Feiertagsschutz nicht der unbedingte Vorrang gegeben werden. Vielmehr bedurfte es einer Abwägung im Einzelfall. Im Ergebnis dieser Abwägung wäre eine Befreiung im Sinne des Art. 5 FTG zu erteilen gewesen.“

Aber: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bedeutet nicht etwa, dass nunmehr jede Veranstaltung an einem Feiertag stattfinden dürfte. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aber insbesondere dann, wenn Religionsfreiheit und/oder Versammlungsfreiheit betroffen sein könnten, eine Einzelfallabwägung. Das Gericht hat aber jedenfalls auch ausdrücklich die oftmals in Frage gestellte Regelung für den Feiertagsschutz als verfassungsgemäß bestätigt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 930252
 169

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Teilw. verfassungswidriges Feiertagsgesetz in Bayern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Heidenspass statt Höllenqual in MünchenBild: Heidenspass statt Höllenqual in München
Heidenspass statt Höllenqual in München
… verboten (s.hpd-online). Der Veranstalter, der Bund für Geistesfreiheit München, möchte dieses Verbot, genauer gesagt die aktuelle Rechtslage gemäß dem Bayerischen Feiertagsgesetz, nicht hinnehmen und hat Unterstützung der Giordano Bruno Stiftung gegen die Bayerische Landeshauptstadt Klage eingereicht. Der Ersatztermin für die verbotenene Heidenspassparty …
Bild: WELLNESS – Harmonie von Körper, Geist und SeeleBild: WELLNESS – Harmonie von Körper, Geist und Seele
WELLNESS – Harmonie von Körper, Geist und Seele
… Mindestaufenthalte, teilweise tägliche Anreise möglich •Kinder GRATIS Aktionen sowie Single + Kind Angebote •Hoteleigene Bade- und Saunabereiche meist inkludiert, teilw. vergünstigte bzw. inkludierte Tageseintritte zu öffentlich zugänglichen Thermalanlagen. •Attraktive inkludierte Zusatzleistungen •Frühbucherboni bis zu 20% •GRATIS Nächte Sparaktionen zu …
Bild: NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallenBild: NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallen
NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallen
… kritisieren Ministerpräsidentin Kraft "Das Bestehen der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Tanzverbot am Karfreitag ist ein Affront gegen die nicht-religiöse Bevölkerung. Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag Tanzveranstaltungen und sogar private Feiern ausserhalb der eigenen vier Wände. Das ist in etwa so, als …
Bild: Totales Tanz und Vergnügungsverbot an HalloweenBild: Totales Tanz und Vergnügungsverbot an Halloween
Totales Tanz und Vergnügungsverbot an Halloween
… die Wahl ins Haus, sondern auch Allerheiligen, der kirchliche Feiertag am 1. November.Am 1. November 2008 wird wieder das strenge, in Deutschland einmalige, bayerische Feiertagsgesetz zum Tragen kommen, das öffentliche Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen an diesem Tag verbietet. In den letzten Jahren wurde dieses bayerische Unikum von vielen Gemeinden …
Weltzahnärzte-Präsident leistet moralische Unterstützung für Sonntagsdienste
Weltzahnärzte-Präsident leistet moralische Unterstützung für Sonntagsdienste
… Schmidmühlen besucht. Dessen Ärger mit dem Landratsamt Amberg-Sulzbach schwelt weiter. Die Bürokratie hält seine regelmäßige Praxisöffnung am Sonntag für einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz. Yoon ist Präsident der FDI World Dental Federation, die weltweit 157 Mitgliedsverbände und fast eine Million Zahnärzte repräsentiert. Das Verbot der Behörden, Patienten …
Bild: SEB Immoinvest steht vor der EntscheidungBild: SEB Immoinvest steht vor der Entscheidung
SEB Immoinvest steht vor der Entscheidung
… bangen um ihr Geld. Zuletzt teilte SEB mit, dass man 2011 doch nicht wieder öffnen wird, wie man plante. Der SEB Immoinvest wurde unter anderem von der SEB Bank (teilw. übernommen von der Santander Bank) und der Deutsche Vermögensberatung AG DVAG an Anleger verkauft. In vielen Fällen zeigt sich, dass Anleger meist nicht über die Risiken und Gefahren …
Bild: NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am KarfreitagBild: NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am Karfreitag
NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am Karfreitag
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen veranstaltet am Karfreitag, dem 22.04.2011, eine Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus. "Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein …
Bild: Online-Versand von Heckenpflanzen - Worauf man achten sollte bei Online-BaumschulenBild: Online-Versand von Heckenpflanzen - Worauf man achten sollte bei Online-Baumschulen
Online-Versand von Heckenpflanzen - Worauf man achten sollte bei Online-Baumschulen
… Heckenpflanze geliefert bekommt und ob diese Garten-Pflanzen den eigenen Erwartungen entsprechen, ist oftmals die Frage. Bei einer lokalen Baumschule kann man sich die Pflanzen teilw. sogar direkt auf dem Feld anschauen und auswählen, bei einer Online-Baumschule ist man auf die qualitativ hochwertige Auswahl von der Baumschule angewiesen. Auch benötigt …
Bild: GRUBER Wellness-Katalog 2014 – Die ganze Welt des WohlbefindensBild: GRUBER Wellness-Katalog 2014 – Die ganze Welt des Wohlbefindens
GRUBER Wellness-Katalog 2014 – Die ganze Welt des Wohlbefindens
… Selbstfahrer • geringe Mindestaufenthalte, teilweise tägliche Anreise möglich • Kinder-gratis-Aktionen sowie Single-und-Kind-Angebote • hoteleigene Bade- und Saunabereiche meist inkludiert, teilw. vergünstigte bzw. inkludierte Tageseintritte zu öffentlich zugänglichen Thermalanlagen. • attraktive inkludierte Zusatzleistungen • Frühbucherboni bis zu 20% • Gratis-Nächte-Sparaktionen …
Bild: Bußgeld für Leben des Brian in BochumBild: Bußgeld für Leben des Brian in Bochum
Bußgeld für Leben des Brian in Bochum
… im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW. "Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes …
Sie lesen gerade: Teilw. verfassungswidriges Feiertagsgesetz in Bayern