(openPR) In Bayern steht aktuell nicht nur die Wahl ins Haus, sondern auch Allerheiligen, der kirchliche Feiertag am 1. November.Am 1. November 2008 wird wieder das strenge, in Deutschland einmalige, bayerische Feiertagsgesetz zum Tragen kommen, das öffentliche Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen an diesem Tag verbietet. In den letzten Jahren wurde dieses bayerische Unikum von vielen Gemeinden tolerant und großzügiger gehandhabt. Wo nicht die Gefahr bestand, dass
Anwohner oder Kirchgänger gestört werden könnten, erhielten die Tanzlokale und Live- Bühnen Befreiungen von dem „Verbot von öffentlichen Vergnügungsveranstaltungen“. Dies wurde jahrelang friedlich so auch vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) gehandhabt.
Nun jedoch hat die Regierung von Oberbayern diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben:
Per staatlicher Weisung muss die Stadt jede öffentliche Vergnügung untersagen und jegliches Übertreten der Vorschrift zum Beispiel Tanzen oder das Abspielen von Musik, die dem ernsten Charakter des Tages nicht entspricht mit Strafen belegen.
Das KVR erklärte den Veranstaltern, dass auf Grund „einer staatlichen Weisung“ keine Ausnahmen mehr gemacht werden können und „für die Praxis bedeutet dies, dass Halloween- Veranstaltungen demnach um 0 Uhr des Allerheiligentages einzustellen sind.”
Der Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK) kann dieses totale Verbot von Vergnügungen nicht verstehen. Jahrelang bestand ein friedliches Nebeneinander von Vergnügungsveranstaltungen wie Konzerten (z.B. MTV Europe Music Awards, Jazz Konzerte, Halloween-Partys etc.) neben ungestörten Kirchgängern. Nun soll Schluss sein.
Selbst in abgelegenen Industriegebieten darf kein Konzert, keine Halloween-Party oder ähnliches stattfinden.
Veranstalter und Club-Betreiber sind sauer. Dierk Beyer, Vorstand der Craft AG, einer der größten Münchner Partyveranstalter: „Wir werden den jungen Leuten ganz klar machen, wer für dieses Verbot verantwortlich ist“. Beyer bedauere es sehr, dass die CSU mehr und mehrdie ‚Liberalitas Bavariae’ zu Grabe trage. „Das ist eine fundamentalistische Politik, die wahrlich nichts mehr mit dem bayerischen Prinzip 'Leben und Leben lassen' zu tun hat“, so
Beyer weiter. Auch andere Clubs beklagen dieses totale Musikverbot in der Nacht von Freitag, 31. Oktober 2008 auf Samstag, 1. November 2008. Halloween ist seit Jahren der zweitwichtigste Veranstaltungstag im Jahr mit hunderttausenden Besuchern. Der VDMK befürchtet durch die geänderte Handhabung Millionenverluste bei der Münchner Gastronomie
und damit auch Gefahr für Arbeitsplätze in diesem Bereich.
Dem Verband ist indes keine Beschwerde z.B. eines Anwohners eines Clubs oder einer Konzertbühne aus den Vorjahren bekannt. Weshalb also unterstützt die Staatsregierung im Vorjahr noch ein Mega-Event wie die MTV Europe Music Awards an Allerheiligen, für das die Stadt daraufhin eine Genehmigung aussprach und nun folgt das totale Verbot?
Die angelaufenen Unterschriftenaktionen könnten schon bald in ein Volksbegehren münden, um Bayern von diesem starren und überkommenen Gesetz zu befreien.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wolfrum
Vorstand











