(openPR) In über 200.000 Haushalten in Deutschland werden hilfsbedürftige Menschen, überwiegend Senioren, von osteuropäischen Betreuungspersonen versorgt. Diese mittlerweile unverzichtbare Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) schließt eine eklatante Versorgungslücke im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland. Doch auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ein Großteil dieser Dienstleistung findet in der Schwarzarbeit statt. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.) schätzt diesen Anteil auf rund 90 Prozent. Die Öffentlichkeit schaut darüber hinweg und lässt zu, dass Hunderttausende Frauen aus Osteuropa über teils lange Zeiträume hinweg schwarz sowie recht- und versicherungslos in Deutschland arbeiten. Höchstens 10 Prozent der Betreuungspersonen werden durch seriöse Vermittlungsagenturen betreut. Diese kämpfen um Anerkennung und Rechtssicherheit aber auch gegen Schwarzarbeit, die in diesem Maße für eine enorme Wettbewerbsverzerrung sorgt. Eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Versorgung von Pflegebedürftigen kann so nicht gewährleistet werden.
Schaffung von Transparenz für den Verbraucher
Rechtsgrundlage für BihG ist in der Regel die Entsendung von Betreuungspersonen durch einen ausländischen Betreuungsdienstleister nach geltendem EU-Recht oder die Tätigkeit als selbstständige Betreuungsperson mit Gewerbe in Deutschland. Bei entsandten Betreuungspersonen kann es sich um Arbeitnehmer, Mitarbeiter im Auftragsverhältnis oder Subunternehmer handeln. In der Praxis werden überwiegend Mitarbeiter im Auftragsverhältnis entsandt. Theoretisch möglich ist ferner die Anstellung als Arbeitnehmer direkt durch den Verbraucher, dies ist jedoch für Verbraucher in der Realität nicht praktikabel und kommt deshalb in der Praxis kaum vor.
Der Markt und die am Markt befindlichen, rechtlichen Modelle sind unübersichtlich und machen es auch den Familien schwer, sich für einen seriösen Anbieter zu entscheiden. Der VHBP e.V. will hier unterstützen und hat die legalen rechtlichen Modelle der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in einer Übersicht zusammengefasst. Diese Modelle sind grundsätzlich rechtskonform und für den Verbraucher anwendbar.
Die Übersicht können hier eingesehen und heruntergeladen werden: http://www.vhbp.de/blog/posts/rechtliche-modelle-der-betreuung-in-hauslicher-gemeinschaft










