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Basistarif PKV, private Krankenversicherung

Bild: Basistarif PKV, private Krankenversicherung
S. Loevenich
S. Loevenich

(openPR) Der Basistarif der PKV ist ein Phantom. Von mehr als 80 Mio. Deutschen und 9 Mio. Versicherten der privaten Krankenversicherung waren am 31.12.2015 weniger als 30.000 Personen im Basistarif PKV versichert.

Nur für Empfänger von Hartz IV oder SGB II Leistungen macht der PKV Basistarif Sinn. Besteht eine durch den Staat festgestellte Hilfsbedürftigkeit, so erhält der Versicherte im Basistarif von seiner privaten Krankenversicherung einen Nachlass von 50 %. Die anderen 50 % des Monatsbeitrages werden dann über SGB II von der zuständigen Gemeinde bezahlt. Ein privat Versicherter Hartz IV Empfänger ist also kostenlos versichert. Deshalb bezeichnet man den Basistarif als einen Sozialtarif der PKV.

Zusammen mit dem Standardtarif und dem Notlagentarif ist die Bürgerversicherung bereits eingeführt. Das ist gut so. Versicherte der privaten Krankenversicherung sind so solidarisch abgesichert, es gibt nur noch eine Lücke im System.

Personen mit einem Einkommen gerade über der Hilfsbedürftigkeit im Sinne von SGB II und einer privaten Krankheitskostenvollversicherung können in Schwierigkeiten geraten. Beträgt das Einkommen z.B. 1.000.- EURO monatlich, greift der Staat nicht ein. Wenn dann eine PKV monatlich nur 400 EURO kostet, muss man nicht weiter rechnen. Der Weg in die gesetzliche Krankenkasse, GKV ist oft nicht möglich. Werden die PKV-Beiträge nicht bezahlt, wird der Versicherte in den Notlagetarif „umgebettet“. Um Krankheiten zu überstehen ist der Notlagentarif ausreichend.

Allerdings wird der PKV-Versicherte im Rahmen des Inkassoverfahrens der rückständigen Beiträge von einigen privaten Krankenversicherungen in das Insolvenzverfahren getrieben.

In dieser Situation bietet die hc consulting AG aus Köln im Rahmen des kostenlosen PKV-Tarifwechsels an die Beiträge der privaten Krankenversicherung soweit wie möglich abzusenken. (https://www.hcconsultingag.de/basistarif-pkv/)

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