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Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend machen

16.09.201612:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend machen

(openPR) Es ist keine Seltenheit mehr, dass Konzerne ihre Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung nehmen wollen. Häufig sollen Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werden Konzerne zum Beispiel durch Schadensersatzforderungen zur Kasse gebeten, ist es keine Seltenheit mehr, dass die Unternehmen ihre Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung nehmen und Ansprüche wegen Managementfehlern gegen sie geltend machen. Diese Forderungen lassen sich nicht so eben aus der Portokasse bezahlen. Um das finanzielle Risiko abzufedern, schließen daher viele Konzerne eine D&O Versicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html) (Directors & Officers Versicherung) für ihre leitenden Organe ab.



Die Ansprüche gegen die D&O Versicherung lassen sich jedoch nicht immer so einfach durchsetzen. Abgesehen davon, dass in der Regel nicht alle Schadensfälle durch die Police abgedeckt sind, kann es auch sein, dass sich die Versicherer weigern, die Kosten zu übernehmen. Ein Argument dabei ist, dass das Unternehmen keine ernsthafte Absicht hätte, seine leitenden Organe zu verklagen. Dies würde nur geschehen, damit die D&O Versicherung "angezapft" werden kann. Der Bundesgerichtshof hat die Position der Versicherungsnehmer mit zwei Entscheidungen allerdings gestärkt (IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14). Die Ernstlichkeit der Inanspruchnahme sei kein Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalls, so die Karlsruher Richter. Außerdem sei es möglich, dass die versicherten Manager ihre Ansprüche aus der D&O Versicherung direkt an ihren Arbeitgeber abtreten können, so dass die Forderungen des Unternehmens direkt gegen die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden können.

Grundsätzlich sollte beim Abschluss der D&O Versicherung darauf geachtet werden, dass die Police auf die spezifischen Risiken des Unternehmens und ihrer leitenden Organe zugeschnitten ist. Insbesondere sollte dabei auf die Deckungssumme, die Rückwärtsdeckung und die Nachhaftungsdeckung geachtet werden.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beim Abschluss einer D&O Versicherung beraten und auch Ansprüche durchsetzen, falls es im Schadensfall zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer kommen sollte.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html

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