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Heute Thema: Kapitalertragsbesteuerung - Freibeträge der Kinder einsetzen

29.04.200402:24 UhrVereine & Verbände

(openPR) Was viele nicht wissen: Einem Kind stehen genauso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Kapitalertragsbesteuerung zu. Für Familien bietet sich also die Möglichkeit, Kapitalerträge auf mehrere Schultern zu verteilen, Kapitalvermögen an Kinder zu verschenken und damit Steuern zu sparen. Mit folgenden jährlichen Freibeträgen können auch Kinder - falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben – rechnen:

Grundfreibetrag 7.235 EURSparerfreibetrag 1.550 EURWerbungskosten-Pauschbetrag 51 EURSonderausgaben-Pauschbetrag 36 EURInsgesamt steuerfrei 8.872 EUR.

Das heißt: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe von 8.872 EUR in diesem Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise vier Prozent blieben also Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 221.800 EUR (vier Prozent von 221.800 EUR sind gleich 8.872 EUR) nicht überschreitet.

Bis zu einem Betrag von 205.000 EUR ist die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Doch Vorsicht: Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird allerdings nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss berücksichtigt werden, dass ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.

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