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Von kleinen Orten und kleinen Steuersätzen

(openPR) Luxemburg, Cayman Islands, Dubai...spätestens seit den „Panama Leaks“ der Rechtsanwaltskanzlei Mossack & Fonseca ist es nun jedem bewusst geworden, dass in der heutigen digitalen Gesellschaft stets damit zu rechnen ist, dass sensible Informationen öffentlich gemacht und rasant verbreitet werden.



Darüber hinaus gibt es noch unzählige weitere Risiken bei der Gründung und dem Unterhalt von Offshore-Firmen: betrügerische Gründungsfirmen, überhöhte Gebühren, kriminelle Treuhänder und natürlich auch die –von der Gründung solcher Offshore-Firmen wenig begeisterten- lokalen Steuerbehörden am Wohnsitz des Auftraggebers der Gründung einer solchen Offshore-Firma.

Doch hört man zeitgleich jeden Tag in den Medien, dass Grosskonzerne wie Amazon, Apple, Ebay, IKEA und viele andere jedes Jahr Milliarden US-Dollar Steuern sparen – durch die Gründung und Verflechtung Ihrer Geschäfte in genau solchen Offshore Firmen-Konstruktionen. Man muss natürlich hier einige Dinge differenzieren: es nicht verboten seine Firma und die dazu gehörige Produktion aus einem Land wie Deutschland oder Frankreich nach Luxemburg, auf die Cayman Islands oder nach Polen zu verlagern um Personal- und Produktionskosten zu sparen. Es ist auch nicht verboten eine Offshore Firma zu gründen, die weder eigenes Personal, noch ein eigenes Büro benötigt und die lediglich eine Registrierung und einer offiziellen Postanschrift bei einem Rechtsanwalt hat. Die meisten Offshore Standorte bieten auf die Erträge einer Offshore Firma erhebliche Steuervergünstigungen und es nicht illegal diesen Steuervorteil zu nutzen. Man darf nur nicht vergessen, das zuständige Finanzamt in dem Land zu benachrichtigen, in dem der Gründer der Offshore Firma steuerpflichtig ist – doch macht das ja im Umkehrschluss nicht immer Sinn, da man ja dann das Geld ja auch direkt in dem Land lassen kann in dem man steuerpflichtig ist!

Doch es geht ja auch viel einfacher und ohne dubiose Treuhänder, Anwälte, Gründungsagenten und Stress mit den lokalen Steuerbehörden...und sogar nicht weit von der eigenen Haustür entfernt!

Nicht weit von München entfernt, im schönen Ebersberger Forst gibt es zum Beispiel so eine Steueroase. Wie so etwas aussieht? Keine Hängematten, Palmen oder exotische Währungen – stattdessen eine Holzhütte mitten im Bayerischen Wald umgeben von Tannen statt Palmen. An dieser Holzhütte ein grauer Briefkasten auf dem die Namen einiger Fondsgesellschaften zu lesen (wie zum Beispiel des WealthCap Immobilienfond) und nicht weit davon eine urig-bayerische Gaststätte für Wanderer und Forstarbeiter: das „Forsthaus St. Hubertus“. Sonst weit und breit keine Stadt, kein Dorf und keine Siedlung, kein Mobilfunkempfang und auch keine asphaltierten Strassen.

Sicher ist das kein komfortabler Weg zu seinem Unternehmen und zugegeben ist die Infrastruktur des unter Naturschutz stehenden Waldes bescheiden, doch immer noch näher und bequemer als eine Reise nach Zypern, Belize oder nach Panama oder auf die Seychellen. Der Effekt ist aber auch nicht zu verachten: Der Gewerbesteuer-Satz für die Unternehmen im Ebersberger Forst liegen bei 200 Prozent – in der rund 50 Kilometer entfernten Landeshauptstadt München sind hingegen rund 500 Prozent zu entrichten. Vereinfacht gesagt: bei 1.000 EUR Gewinn zahlt die Firma in Ebersberg 7 EUR Gewerbesteuer – in München hingegen 17 Euro. Das sind fast 2/3 niedrigere Gewerbesteuern – und das im eigenen Land.

Auch die Schweiz -hinreichend als Steueroase bekannt- bietet nun nach diversen Skandalen rund um gestohlene CDs mit Daten von Kontoinhabern bei Grossbanken wie der Credit Suisse oder der UBS nun neue Möglichkeiten für die an, die auf eine saubere und legale Art und Weise nach Möglichkeiten suchen um die eigene Steuerlast zu reduzieren. Wie es man sich schon beinahe vorstellen konnte, ist der Schweizer Weg irgendwie eleganter: keine kaum befahrbaren Waldwege und keine Holzbaracken – stattdessen ein wunderschönes Schloss aus dem 18. Jahrhundert, ein wunderschöner Schlossgarten der an das Märchen von Schneewittchen erinnert und ein See, dessen Wasser so klar und sauber ist, dass man sogar an der tiefsten Stelle fast bis ganz auf den Grund blicken kann. Die Rede ist von dem Schloss Greng in der Gemeinde Greng im Kanton „Freiburg“ am Ufer des Murtensees, dem kleinsten der drei grossen Jurarandseen.

Die Ursprünge des Schlosses von Greng gehen zurück bis in das frühe 18. Jahrhundert. Damals erwarb der Murtener Arzt Jean Frédéric von Herrenschwand im Ort am Murtensee das Herrenhaus, welches anschliessend von Francois-Claude Gigot gekauft wurde. Gigot beauftrage den renommierten Architekten Karl von Castella das alte Herrenhaus abzureissen und das heutige Schloss Greng zu erreichten, was dieser 1787 auch fertigstellte.

Man muss hinzufügen, dass die Gemeinde „Greng“ und das Schloss Greng so gesehen das gleiche sind: die Gemeinde Greng befindet sich ausschliesslich auf dem Territorium des Schlosses Greng. Daher hat der Besitzer des wunderschönen historischen Schlosses nicht nur einen traumhaften Ausblick und einen fast zwei Kilometer langen eigenen Strandabschnitt des wunderschönen Murtensees. Zusätzlich gibt es noch massive Steuerersparnisse!

Der Schlossherr kann in „seinem Ort“ nicht nur seinen eigenen Hauptwohnsitz anmelden (das kann und will keiner im Holzverschlag im Ebersberger Wald machen), sondern auch sein eigenes Unternehmen und andere Firmen ansiedeln – und das unter Anwendung der den günstigen Steuersätzen des Kantons Freiburg.

So braucht nun keiner mehr Angst vor der Veröffentlichung von geheimen Daten-CDs einer Bank zu haben oder einen neuen Leak einer Rechtsanwaltsgesellschaft oder eine Offshore-Firmen-Gründers zu fürchten. So kann man eine gute Infrastruktur, eine wunderschöne Umgebung und vorteilhafte Steuersätze in Anspruch nehmen und trotzdem Steuern sparen – gewusst wie!

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