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„Reform des Jugendhilferechts geht nicht weit genug“

18.07.2016 • 12:56 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Reform des Jugendhilferechts geht nicht weit genug“
Jugendämter unter Bundesaufsicht stellen, fordert Thomas Penttilä von Trennungsväter e. V.
Jugendämter unter Bundesaufsicht stellen, fordert Thomas Penttilä von Trennungsväter e. V.

(openPR) Kritik an Bundesfamilienministerin: Amberger Verein „Trennungsväter e. V.“ fordert von Manuela Schwesig
(SPD), die bundesweit rund 560 Jugendämter unter Bundesaufsicht zu nehmen
BERLIN/AMBERG – Eine Reform an Haupt und Gliedern des Jugendhilferechts hat der Verein „Trennungsväter e. V.“ von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gefordert. „Die chaotischen und teils menschenrechtswidrigen Zustände in vielen Jugendämtern bedürfen endlich einer bundesweiten Aufsicht“, betont Thomas Penttilä (46), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de), mit Sitz im oberpfälzischen Amberg.



Die bereits jetzt überforderten Jugendämter werden laut Penttilä mit weiteren Aufgaben eingedeckt, für die sie fachlich nicht einmal qualifiziert sind. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium sollen die Jugendämter die Aufgaben zur Betreuung von behinderten Kindern von den Sozialämtern übernehmen. Anstelle neuer Aufgaben fordert Penttilä, die bislang bundesweit rund 560 autonomen kommunalen Jugendämter unter Bundesaufsicht zu stellen. „Nur so können die Ämter zentral qualifiziert und kontrolliert werden“, erklärt Penttilä.
Jetzige Reform ist falsches Signal
Bereits jetzt seien die Jugendämter durch die in den letzten zehn Jahren auf etwa 50.000 jährlich verdoppelten Fälle der Inobhutnahme überfordert. Es fehlten bundesweit Tausende von Mitarbeitern, kritisiert Penttilä. Gerade deshalb sei die jetzige Reform mit dem Aufbürden neuer Aufgaben das falsche Signal. „Das Chaos wird noch größer“, befürchtet der Vorsitzende von Trennungsväter e. V.
Derzeit arbeiten die rund 560 deutschen Jugendämter nach Ansicht von Penttilä völlig autonom und ohne jegliche wirksame Aufsicht. Es seien Fälle bekannt, in denen Aufsichtsbehörden nichts über ihre Aufsichtspflicht wussten. Die Landesjugendämter, Qualifizierungs- und Kontrollorgan, seien in vielen Bundesländern so geschrumpft, dass sie de facto kaum mehr existierten.
Der aktuelle Kinder- und Jugendbericht des Deutschen Bundestag von 2013 stellte bereits fest, dass die Landesjugendämter ihre Aufgaben „nicht wirkungsvoll“ erfüllen können. Die Lage habe sich seither verschlechtert. Bereits im Jahr 2009 und erneut 2013 habe der Menschenrechtsrat der UNO die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, eine wirksame Aufsicht der Jugendämter einzuführen. Die Bundesregierung habe die Empfehlungen akzeptiert, unternehme aber nichts. „Frau Schwesig, handeln Sie endlich!“ fordert Thomas Penttilä.
Die publik gewordenen Skandale in Nordrhein-Westfalen und kürzlich in Schleswig-Holstein lassen vermuten, dass in der Kinder- und Jugendhilfe massenweise Menschenrechte verletzt werden. Einige erfüllen laut Penttilä die Definition von Folter und Menschenhandel. Neben dem UNO-Menschenrechtsrat hat auch der Petitionsausschuss des EU-Parlaments Deutschland wiederholt auf die Menschenrechtsverletzungen in der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam gemacht. Anstatt die Problematik anzugehen, hat der Bund die Probleme jedoch immer wieder kleingeredet.

Mit Sorge- und Umgangsrecht überfordert
Jugendämter haben Penttilä zufolge bereits viele Aufgaben, Kinder vor konkreten Gefahren zu schützen, etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Es sei für betroffene Eltern deutlich sichtbar, dass die Jugendämter diese Aufgaben nur noch halbherzig wahrnehmen. Für eine ordentliche Bearbeitung fehle es einfach an Kapazitäten, die Personalfluktuation in den Jugendämtern habe einen besorgniserregenden Umfang bekommen. Neuerdings kommt auch noch die Betreuung von Tausenden eingewanderten minderjährigen Flüchtlingen als Aufgabe hinzu.

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