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Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West meldet Insolvenz an

(openPR) Anlegergelder in Gefahr
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West ist insolvent

Anleger der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West, die sich nach dem Stand Ihrer Kapitalanlage erkundigen wollen, erhielten noch am Dienstag die telefonische Band ansage " Leider sind wir nicht erreichbar. Wir haben heute Insolvenz angemeldet. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Danke." Das Unternehmen hat ebenso wie die Zentrale für Wohnungsbaugesellschaften AG, Leipzig und die Leipzig West Liegenschaften AG Insolvenz angemeldet. Alle drei Insolvenzverfahren werden durch das Amtsgericht in Leipzig betreut.



Von der Unternehmenspleite sind zwischen 25.000 und 30.000 Anleger betroffen. Das investierte Kapital wird auf mehr als 200 Millionen geschätzt. Auf Grund mehrerer Strafanzeigen hat zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Diese ermittelt nicht nur wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, sondern auch wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug und anderer Vermögensdelikte. In Anbetracht der hohen Anzahl der Anleger wird von uns mit einer sehr langen Ermittlungsdauer gerechnet.

Vielfach wird der Verdacht geäußert,dass ein Schneeballsystem bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West bestanden habe. Bei einem solchen System erhalten Anleger nicht etwa die Rendite aus dem von Ihnen angelegten Geldern, sondern es werden die Gelder neu gewonnener Anleger dazu benutzt, um die Renditen der Altanleger zu bezahlen. Werden nicht mehr genügend neue Anleger gewonnen, fehlt es bald an den notwendigen Mitteln, um Zinsen an die Altanleger auszubezahlen. Dann bricht ein Schneeballsystem zusammen und Anleger gehen leer aus.

Auf Grund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens wird durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft, welche Vermögensgüter noch vorhanden sind. Selbst wenn der Insolvenzverwalter aber Vermögen auffindet, erhalten Anleger aus der Insolvenz meistens nur einen Bruchteil Ihrer Anlegergelder.

Anleger sind einer solchen Situation aber nicht ganz schutzlos ausgeliefert. In vielen Fällen kommen nämlich Ansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage in Betracht. Haben diese nicht rechtmäßig, eventuelle sogar strafbar gehandelt, können Anleger die Initiatoren in die Haftung nehmen. Neben diesen kann auch eine Haftung der Anlageberater in Betracht kommen. Diese sind grundsätzlich zu einer sog. "anlegergerechten und anlagegerechten Beratung" verpflichtet. Zu dieser kann auch eine Verpflichtung gehören, das vorhandene Prospektmaterial zu prüfen, bevor eine solche Kapitalanlage dem Anleger angedient wird.

Ein häufig bei Anlegern unzutreffender Irrtum ist es dabei, daß der Insolvenzverwalter sich um all diese Ansprüche kümmert. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Der Insolvenzverwalter kümmert sich lediglich um die die Verteilung des Vermögens des insolventen Unternehmens, nicht aber um die sonstigen Ansprüche der Anleger. Betroffene Anleger müssen hier selbst die Initiative ergreifen und sollten sich durch eine auf dem Rechtsgebiet des Anlegerschutzes spezialisierte Kanzlei beraten lassen.

M A A C K, Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlegerechtes tätig. Durch die Verzahnung mit dem weiteren Schwerpunkt Steuerrecht können steuerrechtliche Geischtpunkte bei Kapitalanlagen gleich miterfaßt werden.

weitere Informationen zum Anlegerschutz können auf unserer Sonderseite im Internet http://www.meine-anlegerrechte.de abgerufen werden oder direkt unter:

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