(openPR) 02.06.2016. Die heftigen Unwetter in den letzten Tagen haben schwere Schäden durch Überschwemmung verursacht. Dabei wurden auch Autos überschwemmt und teilweise wie Spielzeugautos mit den Wassermassen weggespült. Zahlt die Versicherung, wenn das Auto vollgelaufen oder wegespült wurde? Was ist bei der Schadenregulierung zu beachten? Die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) stellt Informationen zur Verfügung.
„Damit der Schaden bei einem überschwemmten Auto übernommen wird, muss bei der Kfz-Versicherung die Teil- oder Vollkasko abgeschlossen sein“, so GVI-Vorstand Jürgen Buck. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede im Versicherungsschutz. Die Vollkaskoversicherung ist weitreichender und kann durch Anrechnung des persönlichen Schadensfreiheitsrabattes sogar günstiger als die Teilkaskoversicherung sein.
Ausführliche Informationen zum Thema „Auto überschwemmt und Versicherung“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Auto überschwemmt – was ist zu beachten“, kostenlos zur Verfügung.



