(openPR) R+V-Infocenter: Weitere Fahrer bei der Versicherung melden – Alkoholkonsum gilt nicht als Notfall
Wiesbaden, 14. Mai 2007. Nach einer Feier oder auf dem Weg in den Urlaub: Für die meisten Autobesitzer ist es selbstverständlich, ihren Wagen gelegentlich von anderen fahren zu lassen. Problematisch kann das allerdings werden, wenn der Autobesitzer bei seiner Versicherung als alleiniger Fahrer eingetragen ist. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Viele Autofahrer nutzen besondere Vereinbarungen bei ihrer Versicherung, um die Beiträge zu senken. Dazu gehört beispielsweise, dass nur der Halter selbst als Fahrer für das Auto angegeben wird. „Wenn dann ein fremder Fahrer einen Unfall verursacht, stellt die Versicherung in der Regel den Vertrag wieder um und fordert zusätzliche Beiträge nach“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte des R+V-Infocenters. „Im schlimmsten Fall kann es – abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung – sogar passieren, dass die Versicherung Vertragsstrafen erhebt oder die Leistungen kürzt.“
Autofahrern, die solch einen speziellen Vertrag haben, rät der Experte deshalb, mit der Versicherung vorab zu klären, ob ein anderer ausnahmsweise ihr Auto fahren darf – weil sie beispielsweise wegen eines gebrochenen Beines nicht selbst fahren können.
Alkoholkonsum ist kein Notfall
In Notsituationen machen die Versicherungen in der Regel keine Schwierigkeiten, beispielsweise wenn der Autobesitzer in ein Krankenhaus gefahren werden muss. Aber Vorsicht: Erhöhter Alkoholkonsum gilt nicht als Notfall. „Wer zuviel getrunken hat, muss sein Auto stehen lassen“, sagt R+V-Experte Walter.
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others, Anja Kassubek
Telefon 0 61 72 / 90 22 - 011, Telefax 0 61 72 / 90 22 - 019
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Das Infocenter der R+V Versicherung
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert die Medien regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen.






