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Das Eigenheim aufrüsten: Viele Sparer kennen die Möglichkeiten eines Bauspardarlehens nicht

Bild: Das Eigenheim aufrüsten: Viele Sparer kennen die Möglichkeiten eines Bauspardarlehens nicht
Mehr als Bauen und Kaufen: Wofür ein Bausparvertrag noch verwendet werden kann
Mehr als Bauen und Kaufen: Wofür ein Bausparvertrag noch verwendet werden kann

(openPR) Münster, 25.05.2016: Wer Geld in einem Bausparvertrag anlegt, kann seine Immobilie mit günstigen Darlehenszinsen finanzieren. Auch Renovierungen und Umbauten zählen zu den bekannten Verwendungsmöglichkeiten. Was viele nicht wissen: Das Darlehen kann für viele weitere Zwecke genutzt werden. Joachim Brockhoff von der PSD Bank Westfalen-Lippe eG sagt, was möglich ist.




Technik und Elektronik

„Ein Bauspardarlehen ermöglicht dem Anleger nicht nur die Finanzierung des Eigenheims“, erklärt Brockhoff, der seit vielen Jahren den Bereich Bauen & Wohnen bei der PSD Bank Westfalen-Lippe eG leitet. „Es kann auch verwendet werden, um diese auf vielfältige Weise technisch aufzurüsten.“ Zu den Verwendungsmöglichkeiten zählen beispielsweise eine neue Heizung für energieeffiziente Wärme, eine Alarmanlage für ein verbessertes Sicherheitsgefühl oder ein Fahrstuhl bzw. Treppenlift bei schwindender Mobilität. Sogar der Kabelfernsehanschluss gehört zu den „wohnwirtschaftlichen Zwecken“ und kann mit dem Darlehen finanziert werden.


Einrichtung und Ausstattung

Auch beim Thema Wohnkomfort fehlt es häufig nicht an Ideen, sondern am Geld. Gut zu wissen, dass das Bauspardarlehen auch für eine neue Einbauküche, einen Kamin, eine eigene Sauna oder ein Schwimmbecken genutzt werden kann. Auch Bodenbeläge, Rollläden, Markisen, Pergola, die Garage und die Grundstückseinfriedung sind mögliche Verwendungsmöglichkeiten. Sogar der Bau eines Luftschutzraums ist denkbar.


Gebühren und Nebenkosten

Wer eine Immobilie erwirbt oder baut, auf den kommen allerlei Nebenkosten zu. Auch solche Ausgaben können mit dem Bausparvertrag gestemmt werden. Dazu gehören das Architektenhonorar, die Notarkosten, die Gebühren beim Bauamt und die Kosten für den Hausanschluss (Strom, Wasser und Abwasser, Gas etc.). Wer durch eine Erbschaft an Wohneigentum gelangt, kann die Erbschaftssteuer mit dem Bauspardarlehen begleichen oder seine Miterben auszahlen. Rückt die Gemeinde endlich den Schlaglöchern auf der angrenzenden Straße zu Leibe, kann das für Eigentümer durch Anliegerbeiträge teuer werden. Auch in diesem Fall kann der Bausparvertrag zum Einsatz kommen.


Staatliche Förderung sichern

„Zusätzlich zu dieser Vielfalt an Verwendungsmöglichkeiten können Bausparer Förderungen und Prämien vom Arbeitgeber und Staat erhalten“, so Brockhoff. „Bei unserem Partner Schwäbisch Hall gibt es für junge Sparer zudem einen Bonus in Höhe von 100 Euro in jeder Tarifvariante. Gern gehen wir mit Interessierten alle Möglichkeiten bei einem ausführlichen Gespräch durch.

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