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Maximale Mitarbeiter-Wertschätzung mit minimalem Aufwand

Bild: Maximale Mitarbeiter-Wertschätzung mit minimalem Aufwand
Spendit MasterCard als universelles, digitales Mitarbeiter-Benefit
Spendit MasterCard als universelles, digitales Mitarbeiter-Benefit

(openPR) Die SPENDIT MasterCard® eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten bei steuerfreien Sachzuwendungen.

Tankgutscheine oder Jobtickets gibt es schon lange und werden auch von vielen Unternehmen genutzt um ihren Mitarbeitern ein kleines Extra zukommen zu lassen. Doch die Umsetzung ist meist mit einem sehr hohen administrativen Aufwand verbunden und die Finanzbehörden sehen es nicht gerne wenn mit den Gutscheinen Handel betrieben wird. Die SPENDIT MasterCard® löst alle diese Probleme. Sie ist eine Art Universalgutschein, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitern bis zu Euro 960,- steuerfrei und Euro 11.000,- pauschalversteuert zukommen lassen können – ganz individuell, ganz einfach, zeitgemäß und digital.



München – Lob und Anerkennung sind sehr wichtig für Mitarbeiter. Professor Dr. med Joachim Fischer, Lehrstuhl für Public Health an der Universität Heidelberg, bezeichnet Wertschätzung sogar als menschliches Grundbedürfnis, ohne dass alle Motivation vertrocknet. Manager, die das nicht berücksichtigten, seien wie Gärtner, die aus Spargründen ihren Garten nicht begießen.“ Fischer: „Je heißer das Klima umso mehr Wasser (sprich: Anerkennung) brauchten Mitarbeiter.
Genau hier setzt SPENDIT an. Mit der SPENDIT MasterCard® können Unternehmen ihren Mitarbeitern für besondere Leistungen ihre Anerkennung mit zusätzlichen Leistungen zusätzlich Ausdruck verleihen. Doch wie funktioniert das:

Der Gesetzgeber erlaubt Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Da die SPENDIT MasterCard® eine Prepaid Kreditkarte ist, mit der kein Bargeldbezug oder Überweisungen möglich sind, akzeptieren die Finanzbehörden die SPENDIT MasterCard® als universellen Gutschein für Sachzuwendungen. Über die SPENDIT-Plattform können Unternehmen ganz einfach die SPENDIT MasterCards® ihrer Mitarbeiter mit den entsprechenden Geldbeträgen aufladen. Da alles dokumentiert wird, lassen sich mit wenigen Maus-Clicks die Daten in die Lohnbuchhaltung integrieren – fertig. Und die Mitarbeiter können völlig frei entscheiden wo und für was sie ihr extra Budget ausgeben wollen. Die SPENDIT MasterCard® wird an über 36 Mio. Geschäften akzeptiert – natürlich auch online.

Unternehmen haben bei der SPENDIT MasterCard® sechs verschiedene Module zur Verfügung, die sie ihren Mitarbeitern zukommen lassen können:

– SPENDIT 44:
Unternehmen können ihren Mitarbeitern bis zu 528 Euro jährlich, bzw. 44 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewähren.

– SPENDIT 21:
Gemäß §22 Nr. 3 EStG „Vermietung einer Werbefläche“ haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Werbeflächen auf dem PKW, Motorrad oder Fahrrad des Arbeitnehmers zu mieten. Dies ist bis zu einer Freigrenze von bis zu 252 Euro jährlich, bzw. 21 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei möglich.

– SPENDIT Drei:
Geschenke an Arbeitnehmer – Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Anlässen – sind bis zu 60 Euro pro Anlass drei Mal pro Jahr abgaben- und steuerfrei und für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.

– SPENDIT Relax:
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG wird die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) besteuert. Damit ist die Erholungsbeihilfe im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei! Davon können auch Ehepartner und Kinder profitieren. Für den Arbeitnehmer einmalig 156 Euro, für den Ehegatte 104 Euro und pro Kind je 52 Euro.

– SPENDIT Online:
Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeitern die Kosten für die Internetnutzung mit jährlich bis zu 600 € erstatten. Hierzu zählen sowohl die laufenden Kosten (z.B. Grundgebühr, Flatrate etc.) als auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs. Notwendig ist lediglich, dass dem Mitarbeiter der entsprechende Aufwand für die Internetnutzung tatsächlich entsteht. Der Arbeitgeber zahlt lediglich 25% Pauschalsteuer auf Netto-Betrag.

– SPENDIT More:
Als Arbeitgeber kann man gemäß §37b EStG jährlich bis zu 10.000 Euro netto an Mitarbeiter auszahlen, die pauschal mit lediglich 30% des Nettobetrags (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) versteuert werden müssen. Damit können Arbeitgeber besondere Leistungen ihrer Mitarbeiter unmittelbar belohnen und netto über die personalisierte SPENDIT Karte auszahlen.

Unternehmen können die SPENDIT MasterCard® frei nach ihren Wünschen individuell gestalten lassen. Das sieht nicht nur schöner aus als eine Standard Kreditkarte, sondern für die Mitarbeiter wird die Anerkennung ihres Arbeitgebers unmittelbar erlebbar, da sie durch das Firmen-Logo auf der Karte dezent erinnert werden, für was und von wem die Anerkennung kommt. Die Karte bekommt dadurch auch für das Employer Branding der Unternehmen eine wichtige Funktion.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.spendit.de

Video:
Fünf Gründe für Spendit

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