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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Erfolgsaussichten beim Darlehenswiderruf

10.05.201614:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Erfolgsaussichten beim Darlehenswiderruf

(openPR) Bis zum 21. Juni lassen sich zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen ggf. noch widerrufen. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bewertet die Erfolgsaussichten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Banken und Sparkassen haben bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehen zur Immobilienfinanzierung vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dadurch wurde in vielen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass die Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können. Für die Verbraucher ist nur schwer zu erkennen, ob die verwendete Widerrufsbelehrung der Bank den gesetzlichen Anforderungen genügt und ob der Kredit rückabgewickelt werden kann. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über hohe Kompetenz im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html). Die erfahrenen Rechtsanwälte nehmen die Widerrufsbelehrung unter die Lupe und bewerten die Erfolgsaussichten der Verbraucher beim Darlehenswiderruf.



Schon geringfügige Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung führen zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Häufig haben Banken und Sparkassen die Musterbelehrungen inhaltlich überarbeitet oder die äußere Gestaltung nicht vollständig übernommen. Dann können die Darlehen in den meisten Fällen noch widerrufen werden. Eine ganze Reihe von Gerichten hat bereits entschieden, dass sich die Banken nicht auf Vertrauensschutz berufen können, wenn sie die Musterbelehrung nicht vollständig übernommen haben. Typische Fehler sind z.B. nicht eindeutige Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist.

Auch die Argumente der Bank, dass das Widerrufsrecht verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei, wurden von diversen Gerichten bereits zurückgewiesen. Daher stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf in den meisten Fällen gut. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Durch einen erfolgreichen Widerruf kann angesichts der historisch niedrigen Zinsen die Zinslast deutlich gesenkt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird bei einem Widerruf nicht fällig. Im Gegenteil: Wurde ein Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst, kann die Vorfälligkeitsentschädigung durch einen erfolgreichen Widerruf zurückgeholt werden. Allerdings ist der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

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