(openPR) Wen vertritt ein Rentenberater/-in typischerweise, in welcher Angelegenheit?
Arbeitnehmer
- in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenverfahren (EMR, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten)
- Vorruhestandsregelungen
- Altersteilzeit
- Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Versorgungsausgleich
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Klärung rentenrechtlicher Zeiten
- Beitragsangelegenheiten
- Zeiten im Ausland
- Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten
Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer
- Statusfeststellungen (z.B. für mitarbeitende Familienangehörige, Scheinselbständige, GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer)
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen aller Art
- Berufsständische Versorgung
- Beitragsangelegenheiten
- Berufsgenossenschaft Beiträge (Veranlagung, Gefahrtarif)
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Künstlersozialversicherung
Unternehmen und Personalabteilungen
- Versorgungswerke bei betrieblicher Altersversorgung
- Vorruhestandsregelungen, Sozialpläne, Abfindungen, Altersteilzeitmodelle
- Zeitwertkonten
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen aller Art
- Beitragsangelegenheiten (SV, BG)
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Lesen Sie demnächst:
- Artikel 4: Wie wird ein Rentenberater vergütet?
- Artikel 5: Wie werde ich Rentenberater?
Oder fordern Sie die komplette Ausarbeitung an.













