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Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 3

09.05.201615:24 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 3

(openPR) Wen vertritt ein Rentenberater/-in typischerweise, in welcher Angelegenheit?

Arbeitnehmer

- in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Rentenverfahren (EMR, Altersrenten, Hinterbliebenenrenten)
- Vorruhestandsregelungen
- Altersteilzeit
- Gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Versorgungsausgleich
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Schwerbehindertenrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Klärung rentenrechtlicher Zeiten
- Beitragsangelegenheiten
- Zeiten im Ausland
- Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten

Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer

- Statusfeststellungen (z.B. für mitarbeitende Familienangehörige, Scheinselbständige, GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer)
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen aller Art
- Berufsständische Versorgung
- Beitragsangelegenheiten
- Berufsgenossenschaft Beiträge (Veranlagung, Gefahrtarif)
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Künstlersozialversicherung

Unternehmen und Personalabteilungen

- Versorgungswerke bei betrieblicher Altersversorgung
- Vorruhestandsregelungen, Sozialpläne, Abfindungen, Altersteilzeitmodelle
- Zeitwertkonten
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen aller Art
- Beitragsangelegenheiten (SV, BG)
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Lesen Sie demnächst:

- Artikel 4: Wie wird ein Rentenberater vergütet?
- Artikel 5: Wie werde ich Rentenberater?

Oder fordern Sie die komplette Ausarbeitung an.

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