openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 1

02.05.201619:56 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 1

(openPR) Was sind Rentenberater?
Rentenberater sind nicht etwa Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.



Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und folgerichtig auch an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Im Vergleich zu 158.426 Rechtsanwälten und 88.329 Steuerberatern (Stand 01.01.2011) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine relativ kleine Gruppe (< 1.000) von Rechtsberatern dar, die dadurch noch hohe Wachstumspotenziale hat. Und auch die Anzahl der potenziellen Mandanten wächst stetig: Da sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich deutlich verändern wird, rechnet die Bundesregierung künftig mit immer weniger Beitragszahlern und immer mehr Rentnern. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen zurückgehen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen erhöhen. Mit ihren Kompetenzen und Berechtigungen werden Rentenberater in Zukunft also zu gefragten Experten, welche die Altersplanung verschiedener Menschen an verschiedenen Stellen optimieren können. Die Arbeitsbereiche von Rentenberatern sind sehr vielfältig. Je nach Interessengebiet des Rentenberaters können die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich gesetzt werden. In der Regel sind Rentenberater freiberuflich tätig. Häufig findet man sie aber auch als Arbeitnehmer in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern. In den Rechtsgebieten

- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Übriges Sozialversicherungs- und - Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente
- Betriebliche und berufsständische Altersvorsorge

werden Mandanten durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten. Wichtige Beratungsfelder sind beispielsweise:

a) Gesetzliche Rentenversicherung

- Durchführung von Rentenantragsverfahren für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
- Überprüfung von Rentenbescheiden (auch wenn die Bescheide nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereits rechtskräftig sind)
- Rechtliche Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
- Durchführung von Kontenklärungen inklusive Beschaffung fehlender Unterlagen
- Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente.
- Erstellung von Rentengutachten mit alternativen Hochrechnungen
- Beratung zur freiwilligen Rentenversicherung inklusive Rentabilitätsprüfung, ggf. Anmeldung zur freiwilligen Rentenversicherung
- Beratung und Gutachten zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung. Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleiches gem. § 51 VersAusglG bei den Familiengerichten. Beratung zu ehevertraglichen Vereinbarungen anstelle des gesetzlichen Versorgungsausgleichs
- Beratung von deutschen Versicherten mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
- Beratung von in der Bundesrepublik Deutschland versicherten ausländischen Arbeitnehmern und Familienangehörigen, insbesondere bei Rückkehr in die Herkunftsländer inklusive evtl. Anträge auf Beitragserstattung

b) Künstlersozialversicherung

- Beratung/Vertretung in KSK-Verfahren für Künstler und Publizisten (Voraussetzungen, Antragsverfahren, Nachweise, Einkommen und Nebentätigkeiten, Jahresmeldung etc.)
- Rechtliche Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren

c) Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer

- Prüfung der Pflicht zur Beitragszahlung für Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (Statusfeststellungsverfahren)
- Beratung in laufenden Verfahren der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht
- Individuelle Beratung zur Befreiung von Beitragszahlungen
- Information und Einzelfallberatung zur Sozialversicherungspflicht bei Minijob und Beschäftigung in der Gleitzone
- Beratung von Arbeitgebern und freiwillig Versicherten zur Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Beratung zum Aufbau und Gestaltung der Altersversorgung, ggf. unter Einbindung staatlicher und steuerlicher Förderung
- Beratung zur Absicherung existenzieller Risiken, wie z. B Berufsunfähigkeit etc.

Rentenberater sind befugt, im Umfang des §10 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 RDG als Bevollmächtigte vor den Sozial- und Landessozialgerichten aufzutreten (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG). Das Berufsfeld des Rentenberaters bietet daher viele spannende Ausprägungen und ist sehr vielseitig.

Lesen Sie demnächst:

- Artikel 2: Sind die Beratungsfelder des Rentenberaters nicht bereits von anderen Marktteilnehmern besetzt?
- Artikel 3: Wen vertritt ein Rentenberater/-in typischerweise, in welcher Angelegenheit?
- Artikel 4: Wie wird ein Rentenberater vergütet?
- Artikel 5: Wie werde ich Rentenberater?

Oder fordern Sie die komplette Ausarbeitung an.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 902012
 259

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 1“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V.

Bild: Wie wirke ich auf andere?Bild: Wie wirke ich auf andere?
Wie wirke ich auf andere?
Wie wirken Sie auf Ihre Mitarbeiter/innen und Kollegen/innen? Wie nimmt Sie Ihr Publikum wahr, wenn Sie einen Vortrag halten oder dem/r Vorgesetzten im Meeting Ihre Ideen präsentieren? Ehrliches, konstruktives Feedback hilft Ihnen entscheidend, Ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und sich persönlich weiterzuentwickeln. Die Frage ist jedoch: Wann erhalten Sie tatsächlich ein solches Feedback? Wer kann und will es sich leisten, Sie auf Ihre Schwächen aufmerksam zu machen? Wer hat einen Vorteil davon? Ehrliches Feedback hilft in erster Linie …
Bild: Praxistag: Gesetzliche RentenversicherungBild: Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung
Praxistag: Gesetzliche Rentenversicherung
Aktuelles - Reformen - Tendenzen Was ändert sich durch die neue Flexi-Rente ab 2017? Durch das Flexi-Rentengesetz (verabschiedet im Bundestag am 21.10.2016) wird das Weiterarbeiten neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente flexibler gestaltbar. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind hierfür grundlegend verändert worden. Maßgebend ist nun eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 ?. Wer diese überschreitet, erhält eine stufenlose Teilrente. Die Regelungen wirken sich auch auf den Bezug von Renten wegen Erwerbsminderung aus. Darüber hina…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Mehr Beitragsgerechtigkeit bei BetriebsrentenBild: Mehr Beitragsgerechtigkeit bei Betriebsrenten
Mehr Beitragsgerechtigkeit bei Betriebsrenten
… Betriebsrente erhalten, für diese Einkommen den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Ihren eigenen - wie alle Rentner - und dazu auch noch den ‚Arbeitgeberanteil‘. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant einen Gesetzentwurf, durch den diese Ungleichheit beendet wird. „Dieser ‚Doppelbeitrag‘ wird von allen Betroffenen als große Ungerechtigkeit …
Bild: Rentenberater - Alles aus einer HandBild: Rentenberater - Alles aus einer Hand
Rentenberater - Alles aus einer Hand
… zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Sind diese Beratungsfelder nicht bereits von anderen Marktteilnehmern besetzt? --> Der Rentenberater hat ein Alleinstellungsmerkmal, denn er vereint spezifische Kompetenzen von Beratungsstellen der Versicherungsträger, von Versicherungsmaklern/-vermittlern sowie …
Bild: Die Grundrente und die Mängelliste des BundesratsBild: Die Grundrente und die Mängelliste des Bundesrats
Die Grundrente und die Mängelliste des Bundesrats
… Bundesarbeitsminister gehalten, einen verbesserten Entwurf vorzulegen, der dann - hoffentlich noch vor der Sommerpause - dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. "Nachdem die Ministerpräsidenten in einigen Teilen die gleiche Kritik geäußert haben wie wir, hoffen wir dringend, dass unsere Empfehlungen nun in den Entwurf eingearbeitet werden. Das gilt vor allem für …
Bild: Corona-Rettungsschirm: Rentner dürfen 2020 mehr dazu verdienen!Bild: Corona-Rettungsschirm: Rentner dürfen 2020 mehr dazu verdienen!
Corona-Rettungsschirm: Rentner dürfen 2020 mehr dazu verdienen!
… wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen waren. Lag das Einkommen darüber, mussten die Betroffenen Kürzungen in Kauf nehmen, bekamen also nur noch einen Teil ihrer Rente. Der Deutsche Bundestag hat nun für das Jahr 2020 beschlossen, die Hinzuverdienstgrenze für sogenannte Frührentner auf 44.590 Euro pro Jahr anzuheben. Diesen Betrag können …
Bild: Rente - Qualifizierte Experten sind gefragt!Bild: Rente - Qualifizierte Experten sind gefragt!
Rente - Qualifizierte Experten sind gefragt!
… Bewerber sowohl ihre praktische als auch ihre theoretische Sachkunde nachweisen. Zum einen durch einschlägige Berufserfahrung, zum anderen durch erfolgreiche Teilnahme an einem ‚Sachkundelehrgang für Rentenberater‘. Diese mehrwöchigen Vollzeit-Lehrgänge werden bundesweit von verschiedenen Anbietern durchgeführt. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. …
Bild: Versorgungsausgleich für verstorbenen Ex-Partner?Bild: Versorgungsausgleich für verstorbenen Ex-Partner?
Versorgungsausgleich für verstorbenen Ex-Partner?
… dem bis August 2009 geltenden „alten“ Recht musste der Partner, der während der Ehe höhere Rentenansprüche aufgebaut hatte (in der Regel der Ehemann), einen Teil dieser Ansprüche wegen der Scheidung an den früheren Ehepartner abtreten. Dieser Versorgungsausgleich führte dazu, dass die Rente oder Pension des Ausgleichspflichtigen ab Rentenbeginn entsprechend …
Bild: „Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden.“Bild: „Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden.“
„Corona-Hilfen für Rentner sollten verlängert werden.“
… werden viele Menschen weiter Kurzarbeitergeld beziehen müssen und damit weniger Geld in der Tasche haben. „Für ältere Arbeitnehmer könnte es sinnvoll sein, eine vorgezogene Teil-Rente zu beantragen. Auf diese Weise könnten sie den Verdienstausfall ausgleichen.“Und nicht nur Neu-Rentner profitieren von der Regelung. Auch wer schon eine abschlagsfreie …
Bild: Rentenberatung - wichtig wie nie!Bild: Rentenberatung - wichtig wie nie!
Rentenberatung - wichtig wie nie!
… qualifizierte Beratung spätestens im letzten Berufsjahrzehnt.Die geburtenstarken Jahrgänge stehen vor dem Eintritt ins Rentenalter und damit auch eine ganze Generation mit teilweise brüchigen oder lückenhaften Erwerbsbiografien. 40 oder 45 Berufsjahre in einem Unternehmen sind heute eher eine Seltenheit.Mit einer Rentenberaterin oder einem Rentenberater …
Bild: Rentenberater werden: Aktuelle Änderungen voraus – ab 01.01.2025 zentrale ZulassungBild: Rentenberater werden: Aktuelle Änderungen voraus – ab 01.01.2025 zentrale Zulassung
Rentenberater werden: Aktuelle Änderungen voraus – ab 01.01.2025 zentrale Zulassung
… Teams in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern.Sehen auch Sie Ihre zukünftige berufliche Perspektive als unabhängige/-r Rentenberater/-in? Die Thematik der Sozialversicherungen mit dem Schwerpunkt Rentenversicherung reizt Sie? Möchten Sie Versorgungswerke in der bAV erstellen, Altersteilzeitmodelle …
BFH urteilt über Gewerbesteuerpflicht - Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Verfassungsbeschwerde
BFH urteilt über Gewerbesteuerpflicht - Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt Verfassungsbeschwerde
… Sozialversicherungsträger. Aber für den Bundesfinanzhof (BFH) sind Rentenberater in steuerlicher Hinsicht offenbar „Rechtsdienstleister zweiter Klasse“. Mitte August 2019 hatte der BFH seine Urteile veröffentlicht, wonach die registrierten Rentenberater in Deutschland nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig sind. Das heißt, ihr Gewinn wird zur Gewerbesteuer …
Sie lesen gerade: Rentenberater/-in werden – Warum eigentlich nicht? Teil 1