(openPR) Was sind Rentenberater?
Rentenberater sind nicht etwa Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.
Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und folgerichtig auch an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
Im Vergleich zu 158.426 Rechtsanwälten und 88.329 Steuerberatern (Stand 01.01.2011) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine relativ kleine Gruppe (< 1.000) von Rechtsberatern dar, die dadurch noch hohe Wachstumspotenziale hat. Und auch die Anzahl der potenziellen Mandanten wächst stetig: Da sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich deutlich verändern wird, rechnet die Bundesregierung künftig mit immer weniger Beitragszahlern und immer mehr Rentnern. Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen um mehr als fünf Millionen auf dann 45 Millionen zurückgehen. Im selben Zeitraum soll sich die Zahl der über 65-Jährigen um mehr als sechs Millionen auf dann etwa 22 Millionen erhöhen. Mit ihren Kompetenzen und Berechtigungen werden Rentenberater in Zukunft also zu gefragten Experten, welche die Altersplanung verschiedener Menschen an verschiedenen Stellen optimieren können. Die Arbeitsbereiche von Rentenberatern sind sehr vielfältig. Je nach Interessengebiet des Rentenberaters können die Schwerpunkte der Arbeit unterschiedlich gesetzt werden. In der Regel sind Rentenberater freiberuflich tätig. Häufig findet man sie aber auch als Arbeitnehmer in (berufsständischen) Versorgungseinrichtungen oder Kanzleien von Rechtsanwälten und Steuerberatern. In den Rechtsgebieten
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Übriges Sozialversicherungs- und - Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente
- Betriebliche und berufsständische Altersvorsorge
werden Mandanten durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten. Wichtige Beratungsfelder sind beispielsweise:
a) Gesetzliche Rentenversicherung
- Durchführung von Rentenantragsverfahren für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
- Überprüfung von Rentenbescheiden (auch wenn die Bescheide nach Ablauf der Widerspruchsfrist bereits rechtskräftig sind)
- Rechtliche Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
- Durchführung von Kontenklärungen inklusive Beschaffung fehlender Unterlagen
- Individuelle Analyse Ihrer aktuellen und zukünftigen Versorgungssituation und Ermittlung des günstigsten Zeitpunktes für den Übergang in die Rente.
- Erstellung von Rentengutachten mit alternativen Hochrechnungen
- Beratung zur freiwilligen Rentenversicherung inklusive Rentabilitätsprüfung, ggf. Anmeldung zur freiwilligen Rentenversicherung
- Beratung und Gutachten zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung. Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleiches gem. § 51 VersAusglG bei den Familiengerichten. Beratung zu ehevertraglichen Vereinbarungen anstelle des gesetzlichen Versorgungsausgleichs
- Beratung von deutschen Versicherten mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt/Wohnsitz im Ausland
- Beratung von in der Bundesrepublik Deutschland versicherten ausländischen Arbeitnehmern und Familienangehörigen, insbesondere bei Rückkehr in die Herkunftsländer inklusive evtl. Anträge auf Beitragserstattung
b) Künstlersozialversicherung
- Beratung/Vertretung in KSK-Verfahren für Künstler und Publizisten (Voraussetzungen, Antragsverfahren, Nachweise, Einkommen und Nebentätigkeiten, Jahresmeldung etc.)
- Rechtliche Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
c) Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer
- Prüfung der Pflicht zur Beitragszahlung für Selbstständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen (Statusfeststellungsverfahren)
- Beratung in laufenden Verfahren der Überprüfung der Sozialversicherungspflicht
- Individuelle Beratung zur Befreiung von Beitragszahlungen
- Information und Einzelfallberatung zur Sozialversicherungspflicht bei Minijob und Beschäftigung in der Gleitzone
- Beratung von Arbeitgebern und freiwillig Versicherten zur Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Beratung zum Aufbau und Gestaltung der Altersversorgung, ggf. unter Einbindung staatlicher und steuerlicher Förderung
- Beratung zur Absicherung existenzieller Risiken, wie z. B Berufsunfähigkeit etc.
Rentenberater sind befugt, im Umfang des §10 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 RDG als Bevollmächtigte vor den Sozial- und Landessozialgerichten aufzutreten (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG). Das Berufsfeld des Rentenberaters bietet daher viele spannende Ausprägungen und ist sehr vielseitig.
Lesen Sie demnächst:
- Artikel 2: Sind die Beratungsfelder des Rentenberaters nicht bereits von anderen Marktteilnehmern besetzt?
- Artikel 3: Wen vertritt ein Rentenberater/-in typischerweise, in welcher Angelegenheit?
- Artikel 4: Wie wird ein Rentenberater vergütet?
- Artikel 5: Wie werde ich Rentenberater?
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