(openPR) Bei der ständigen und nicht abreißenden Debatte zu Hartz IV, scheinen sich politische Wichtigtuer nicht einig zu sein, wie ein Langzeitarbeitsloser zu klassifizieren ist. Nun ermöglicht das Sommerloch den einen oder anderen Diätenbezieher sich ins Rampenlicht der Medien zu stellen, um einfach, ohne viel nachzudenken, leere Frasen in die Welt hinaus zu posaunen, ohne dabei sich doch wenigstens, mit seinen Kollegen einig zu sein.
Was gemeint ist?
* Zitat Kauder Interview in der Süddeutschen Zeitung :” Wer Hartz IV erhält, darf nicht nur herumgammeln.” 31. Mai 2006
* Zitat Müller Interview Bildzeitung: ” Sie können in dieser Zeit nicht schwarz arbeiten.” 13. Juni 2006
Nun wird sich jeder fragen:
Was ist denn der deutsche Hartz IV Bedürftige? Faul oder ein strebsamer Schwarzarbeiter?
Eine Empfehlung wäre es, sich wenigstens vorher, in dieser doch so wichtigen Frage, einig zu werden, ehe man Millionen von Menschen in dieser Weise diffamiert.
Würde nur einer dieser Herren einmal in seinem Leben die Anforderungen für den Bezug von Hartz IV erfüllen müssen, so würden diese wissen, dass Hilfebedürftige mit Sicherheit weder Zeit besitzen einer “Schwarzarbeit” nachzugehen, noch Zeit besitzen, faul den Tag im Bett zu verbringen. Der Tagesablauf ist bei weiten Teilen der Bedürftigen mit dem täglichen Überleben mehr ausgelastet, als es von politischer Seite her zugegeben wird. Unterlagen organisieren, Folgeanträge alle paar Monate einreichen, die Jobsuche, ständige Verfügbarkeit und die tägliche Jagd nach geeigneten Wohnraum und Sonderangeboten beim Discounter sind zeitaufwendiger, als sich diese Diätenbezieher das vorstellen können.
Was das Thema Schwarzarbeit angeht: Wer behauptet das Hilfebedürftige die Hauptgruppe der sog. “Schwarzarbeiter” ist, der möge dieses doch bitte belegen. Entsprechende Statistiken sind bis dato noch nie erstellt worden.
Zudem Schwarzarbeit ist sehr schnell einzustellen: Jeder der eine Person beschäftigt, ohne diese entsprechend sozialversicherungstechnisch zu melden, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro bestraft. (Sozialticker Gesetzesvorschlag)
Man wird sich wundern wie schnell die angebliche “Schwarzarbeit” verschwunden ist und wie viele Wohnungen in ihrem Dreck verkommen, denn das nicht ordnungsgemäße Anstellen von “Putzfrauen” gehört gerade in den “Besseren KREISEN” immer noch zum Kavaliersdelikt, so wie Steuerhinterziehung auch!
weitere informationen auf www.sozialticker.com
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