(openPR) Alle Bildungs- und Teilhabe-Leistungen können abgewickelt werden
Am 25. Februar 2011 haben Bundestag und Bundesrat nach zähen Verhandlungen die gesetzlichen Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen an bedürftige Kinder und Jugendliche beschlossen.
Sie treten zum 1. April in Kraft. Lämmerzahl informiert, wie Kommunen mit LÄMMkom alle Leistungen für Anspruchsberechtigte abwickeln.
Fristgerecht zum 1. April 2011 können alle LÄMMkom-Kunden nicht nur korrekte Berechnungen und Auszahlungen nach dem gestiegenen Hartz-IV-Regelsatz durchführen, sondern auch die flexiblen Einstellungsmöglichkeiten
der Software dazu verwenden, Schulessen, Schülertickets, Nachhilfe und Lernförderung, Schulbedarf und Klassenfahrten sowie Angebote für Sport, Kultur und Vereine u.a. abzurechnen. Dazu kann jeder LÄMMkom – Verfahrensbetreuer entsprechende Programm-Bereiche verwenden und Barzahlungen, Überweisungen sowie Gutschein-Ausgaben vornehmen. Alle erforderlichen Daten stehen dann ebenfalls für die notwendigen Statistikmeldungen zur Verfügung.


