(openPR) Software für ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft - kostenlos für Betroffene in der Umstrukturierungsphase
Im Rahmen der Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II stellt die Dortmunder Lämmerzahl GmbH ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft seine Software LÄMMkom für das SGB II kostenlos bereit. Für alle derzeit diskutierten Organisationsvarianten verfügt Lämmerzahl über in der Praxis bewährte Lösungen, die sich über eine auf einem zentralen Datenbestand aufbauende, einheitliche Bedienung auszeichnen. Mit der integrierten Software LÄMMkom können schon jetzt alle Sozialleistungen aus einer Hand abgewickelt werden, darunter Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wohngeld, kommunale Kinderbetreuung, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvorschuss, Leistungen für Asylbewerber.
Nach der Ende 2007 gefällten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Organisationsform der ARGEn, der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen, verfassungswidrig und bis Ende 2010 neu zu regeln. Die Zeit drängt: Zur Debatte steht ein Hilfesystem für etwa sechs Millionen betroffene Menschen, die gerade in Zeiten einer sich verschärfenden Konjunktur- und Finanzkrise auf eine unverzögerte Leistungserbringung angewiesen sind.
Doch der von Jürgen Rüttgers, Kurt Beck und Arbeitsminister Olaf Scholz ausgehandelte Kompromiss zur Neuordnung der Jobcenter ist im März 2009 gescheitert, weil die Unionsbundestagsfraktion ihn nicht mitträgt. Lediglich 22 von gut 220 Fraktionsmitgliedern hätten überhaupt einer Grundgesetzänderung, die für den Erhalt der Argen und ihrer Jobcenter notwendig gewesen wäre, zugestimmt. Vor der Bundestagswahl wird es weder zu einer Grundgesetzänderung noch einer Entscheidung zur Neuorganisation kommen. Eine reibungslose Leistungserbringung könnte auch ohne Grundgesetzänderung in einer der folgenden Organisationsformen erreicht werden, und zwar in der:
1. getrennten Aufgabenwahrnehmung. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der Kosten der Unterkunft durch die Kommune (kreisfreie Stadt bzw. Landkreis). Alle anderen Aufgaben übernimmt die Arbeitsagentur.
2. Auszahlung der Kosten der Unterkunft, des Arbeitslosengeldes II sowie des Sozialgeldes erfolgt durch die Kommunen; um die Arbeitsvermittlung kümmert sich die Arbeitsagentur.
3. Wie schon jetzt bei den 69 zugelassenen kommunalen Trägern, kümmert sich die Kommune um die Auszahlung aller Geldleistungen und zusätzlich um die Arbeitsvermittlung.
4. Die Aufgaben des SGB II werden den Bundesländern übertragen. Diese könnten dann die Aufgabe an die Kommunen weitergeben und sie so zu „Optionskommunen“ machen.
Zur Neustrukturierung der Leistungsträgerschaft sind die Beteiligten – ähnlich wie die Optionskommunen – frei in ihrer Entscheidung über einen selbst gewählten Softwareeinsatz. Da die ARGEn bis zum 1. Januar 2011 arbeitsfähig sein und alle notwendigen Vorbereitungen inklusive der Einführung einer neuen Software erfolgreich abgeschlossen haben müssen, stellt die Lämmerzahl GmbH den betroffenen Akteuren seine Software kostenfrei zur Verfügung und verzichtet auf Lizenzgebühren und Pflegekosten, bis es zu einer endgültigen Entscheidung über die Neustrukturierung gekommen ist.
Gemeinsam bereitet sich der Software-Anbieter mit den Betroffenen vor Ort auf die verschiedenen Alternativen vor, konfiguriert die Software, legt Sachgebiete und Benutzerrollen an, erfasst Haushaltsstellen und richtet die Schnittstelle zum jeweilig eingesetzten Finanzverfahren ein, damit eine revisionssichere Auszahlung gewährleistet ist. Danach werden eine Datenübernahme und weitere notwendige Arbeitsschritte vorbereitet.
Erst wenn eine verbindliche Entscheidung über die Zukunft der ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft besteht, verständigen sich die Betroffenen mit Lämmerzahl über den aktiven Einsatz von LÄMMkom und den damit zusammenhängenden Betreuungsgebühren. Dann kann sofort ohne Zeitverzögerung mit der SGB II - Bearbeitung, der Leistungsauszahlung und dem Fallmanagement begonnen werden. Falls sich die Beteiligten gegen den aktiven Einsatz von LÄMMkom entscheiden, wird die eingerichtete Software verbindlich von den Arbeitsplätzen gelöscht. Dabei obliegt den ARGEn die Entscheidung über die Betriebsform von LÄMMkom: über das Internet per Standardbrowser als LÄMMkom Direkt oder als Vor-Ort-Installation mit oder ohne Hosting als LÄMMkom Basis oder LÄMMkom Basis Plus.