openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neuorganisation des SGB II

02.06.200914:48 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Software für ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft - kostenlos für Betroffene in der Umstrukturierungsphase

Im Rahmen der Neuorganisation der Leistungsträgerschaft im SGB II stellt die Dortmunder Lämmerzahl GmbH ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft seine Software LÄMMkom für das SGB II kostenlos bereit. Für alle derzeit diskutierten Organisationsvarianten verfügt Lämmerzahl über in der Praxis bewährte Lösungen, die sich über eine auf einem zentralen Datenbestand aufbauende, einheitliche Bedienung auszeichnen. Mit der integrierten Software LÄMMkom können schon jetzt alle Sozialleistungen aus einer Hand abgewickelt werden, darunter Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Wohngeld, kommunale Kinderbetreuung, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvorschuss, Leistungen für Asylbewerber.



Nach der Ende 2007 gefällten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Organisationsform der ARGEn, der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen, verfassungswidrig und bis Ende 2010 neu zu regeln. Die Zeit drängt: Zur Debatte steht ein Hilfesystem für etwa sechs Millionen betroffene Menschen, die gerade in Zeiten einer sich verschärfenden Konjunktur- und Finanzkrise auf eine unverzögerte Leistungserbringung angewiesen sind.

Doch der von Jürgen Rüttgers, Kurt Beck und Arbeitsminister Olaf Scholz ausgehandelte Kompromiss zur Neuordnung der Jobcenter ist im März 2009 gescheitert, weil die Unionsbundestagsfraktion ihn nicht mitträgt. Lediglich 22 von gut 220 Fraktionsmitgliedern hätten überhaupt einer Grundgesetzänderung, die für den Erhalt der Argen und ihrer Jobcenter notwendig gewesen wäre, zugestimmt. Vor der Bundestagswahl wird es weder zu einer Grundgesetzänderung noch einer Entscheidung zur Neuorganisation kommen. Eine reibungslose Leistungserbringung könnte auch ohne Grundgesetzänderung in einer der folgenden Organisationsformen erreicht werden, und zwar in der:

1. getrennten Aufgabenwahrnehmung. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der Kosten der Unterkunft durch die Kommune (kreisfreie Stadt bzw. Landkreis). Alle anderen Aufgaben übernimmt die Arbeitsagentur.

2. Auszahlung der Kosten der Unterkunft, des Arbeitslosengeldes II sowie des Sozialgeldes erfolgt durch die Kommunen; um die Arbeitsvermittlung kümmert sich die Arbeitsagentur.

3. Wie schon jetzt bei den 69 zugelassenen kommunalen Trägern, kümmert sich die Kommune um die Auszahlung aller Geldleistungen und zusätzlich um die Arbeitsvermittlung.

4. Die Aufgaben des SGB II werden den Bundesländern übertragen. Diese könnten dann die Aufgabe an die Kommunen weitergeben und sie so zu „Optionskommunen“ machen.

Zur Neustrukturierung der Leistungsträgerschaft sind die Beteiligten – ähnlich wie die Optionskommunen – frei in ihrer Entscheidung über einen selbst gewählten Softwareeinsatz. Da die ARGEn bis zum 1. Januar 2011 arbeitsfähig sein und alle notwendigen Vorbereitungen inklusive der Einführung einer neuen Software erfolgreich abgeschlossen haben müssen, stellt die Lämmerzahl GmbH den betroffenen Akteuren seine Software kostenfrei zur Verfügung und verzichtet auf Lizenzgebühren und Pflegekosten, bis es zu einer endgültigen Entscheidung über die Neustrukturierung gekommen ist.

Gemeinsam bereitet sich der Software-Anbieter mit den Betroffenen vor Ort auf die verschiedenen Alternativen vor, konfiguriert die Software, legt Sachgebiete und Benutzerrollen an, erfasst Haushaltsstellen und richtet die Schnittstelle zum jeweilig eingesetzten Finanzverfahren ein, damit eine revisionssichere Auszahlung gewährleistet ist. Danach werden eine Datenübernahme und weitere notwendige Arbeitsschritte vorbereitet.

Erst wenn eine verbindliche Entscheidung über die Zukunft der ARGEn, Optionskommunen und Kommunen in getrennter Trägerschaft besteht, verständigen sich die Betroffenen mit Lämmerzahl über den aktiven Einsatz von LÄMMkom und den damit zusammenhängenden Betreuungsgebühren. Dann kann sofort ohne Zeitverzögerung mit der SGB II - Bearbeitung, der Leistungsauszahlung und dem Fallmanagement begonnen werden. Falls sich die Beteiligten gegen den aktiven Einsatz von LÄMMkom entscheiden, wird die eingerichtete Software verbindlich von den Arbeitsplätzen gelöscht. Dabei obliegt den ARGEn die Entscheidung über die Betriebsform von LÄMMkom: über das Internet per Standardbrowser als LÄMMkom Direkt oder als Vor-Ort-Installation mit oder ohne Hosting als LÄMMkom Basis oder LÄMMkom Basis Plus.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 314381
 1076

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neuorganisation des SGB II“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Koalitionsvereinbarung – Deutscher Sozialgerichtstag warnt vor längerer Prozessdauer
Koalitionsvereinbarung – Deutscher Sozialgerichtstag warnt vor längerer Prozessdauer
… in gemeinsame Gebäude, die Umsetzung dutzender, wenn nicht hunderter Mitarbeiter des richterlichen und nichtrichterlichen Dienstes, die Angleichung der Computersysteme und die Neuorganisation von Arbeitsabläufen erfordern. Dies würde nicht nur erhebliche Kosten verursachen. Durch die Umstellungsschwierigkeiten wären die neuen Gerichte auf Jahre hinaus …
Bild: Landkreistag zu Jobcenter-Reform - Verfassungsrechtliche Lösung auch für die OptionBild: Landkreistag zu Jobcenter-Reform - Verfassungsrechtliche Lösung auch für die Option
Landkreistag zu Jobcenter-Reform - Verfassungsrechtliche Lösung auch für die Option
… bei den 69 Optionskommunen realisiert – die richtige Lösung für die Leistungserbringung aus einer Hand ist. „Eine Verfassungsänderung im Zuge der Neuorganisation darf diesem Ziel nicht zuwiderlaufen. Daher ist für uns unabdingbar, dass der dauerhafte Fortbestand der Optionskommunen als gleichberechtigte Organisationsform verfassungsrechtlich zweifelsfrei …
Bild: Bundesagentur für Arbeit fällt aus der RolleBild: Bundesagentur für Arbeit fällt aus der Rolle
Bundesagentur für Arbeit fällt aus der Rolle
… und tendenziös anzusehen“, so DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz). „Der Bericht verfolgt einzig und allein den Zweck, in der jetzigen Diskussion um die Neuorganisation der Verwaltung für die Langzeitarbeitslosen die Position der Bundesagentur zu stärken, in dem sie eigene Erfolge bei der Arbeitsvermittlung verkündet und die Arbeit der …
Hartz IV - Gute Basis für Betreuung der Langzeitarbeitslosen
Hartz IV - Gute Basis für Betreuung der Langzeitarbeitslosen
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat den gestrigen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zur Neuorganisation des SGB II (Hartz IV) grundsätzlich begrüßt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sagte, dass mit der verfassungsrechtlichen Absicherung der Kooperation von Bund und Kommunen und der ebenfalls verfassungsrechtlichen …
Bild: Landkreistag zur hessischen Initiative zur Neuorganisation von Hartz IVBild: Landkreistag zur hessischen Initiative zur Neuorganisation von Hartz IV
Landkreistag zur hessischen Initiative zur Neuorganisation von Hartz IV
… Ausweitbarkeit des Optionsmodells stößt auf Zustimmung der Landkreise Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat den heute vorgestellten Gesetzentwurf des hessischen Sozialministeriums zur Neuorganisation im SGB II (Hartz IV) grundsätzlich begrüßt. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) hob hervor, dass damit ein konkreter Regelungsvorschlag …
Expertenrunde zur Neuorganisation der SGB II-Arbeitsverwaltung
Expertenrunde zur Neuorganisation der SGB II-Arbeitsverwaltung
… sich daher in einer Expertenrunde - bestehend aus Mitarbeitern und Geschäftsführern von ARGEn und Optionskommunen - der Diskussion über noch mögliche Korridore bei einer Neuorganisation des SGB II-Vollzuges und der Zukunft der ARGEn und Optionskommunen gestellt. Dieser Korridor stellt sich im Ergebnis als sehr eng dar. Denn alle Organisationsmodelle, …
Verlegenheitslösung auf dem Rücken der Kommunalbeschäftigten statt klarer Kompetenzverteilung wird abgelehnt
Verlegenheitslösung auf dem Rücken der Kommunalbeschäftigten statt klarer Kompetenzverteilung wird abgelehnt
Gesetzesinitiative zur Neuorganisation SGB II „Kritisch und mit vielen offenen Fragen versehen“, so bewertet die komba gewerkschaft sowohl die geplante Verfassungsänderung als auch das Organisationsgesetz zur Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. Vor allem die durch Gesetz zwangsweise Abordnung des bisherigen Kommunalpersonals zum …
Kommunen müssen Softwarehoheit behalten
Kommunen müssen Softwarehoheit behalten
… aufbauorganisatorischen Lösungen unabhängig. Zudem können die Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes für vielfältige insbesondere planerische Aufgaben der Kommunen genutzt werden. „Wir sehen die anstehende Neuorganisation des SGB II auch als Chance, die Daten rund um das SGB II wieder zu den Kommunen zurückzubringen. Gelingen kann dies, wenn die …
Bild: Keine Einschränkung von Gestaltungsspielräumen bei Hartz IVBild: Keine Einschränkung von Gestaltungsspielräumen bei Hartz IV
Keine Einschränkung von Gestaltungsspielräumen bei Hartz IV
… ihres heutigen Treffens in Berlin haben die 69 Optionskommunen und der Deutsche Landkreistag (DLT) gemeinsam deutlich gemacht, dass im Zuge der laufenden Beratungen über die Neuorganisation von Hartz IV das Ziel der Leistungen aus einer Hand nicht aufgegeben werden dürfe und kommunale Gestaltungsspielräume gewährleistet werden müssten. Zudem sei bei der …
Bild: Landkreistag zu den Eckpunkten des BMAS zur Neuorganisation von Hartz IVBild: Landkreistag zu den Eckpunkten des BMAS zur Neuorganisation von Hartz IV
Landkreistag zu den Eckpunkten des BMAS zur Neuorganisation von Hartz IV
… Schläuchen: Bei der Option eine Mogelpackung – bei der ARGE kein Problem gelöst Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die heute vorgestellten Eckpunkte des Bundesarbeitsministers zur Neuorganisation im SGB II (Hartz IV) kritisiert. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke bezeichnete den Vorschlag als „alten Wein in neuen Schläuchen“ und lehnte ihn …
Sie lesen gerade: Neuorganisation des SGB II