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Lebensversicherungen: Eine klare Regelung vermeidet Streit

Bild: Lebensversicherungen: Eine klare Regelung vermeidet Streit
Eine klare Regelung zum Bezugsrecht vermeidet Streit bei den Hinterbliebenen.
Eine klare Regelung zum Bezugsrecht vermeidet Streit bei den Hinterbliebenen.

(openPR) Münster / Bielefeld, 15. April 2016: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag erhält. Diese sogenannten „Bezugsberechtigten“ können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen.

Es können also auch Personen als „Bezugsberechtigte“ festgelegt werden, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt würden. „Versicherungen können dem Wunsch des Verstorbenen jedoch nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar geregelt ist“, sagt Frank Merker, Versicherungsspezialist bei der PSD Bank Westfalen-Lippe eG. „Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte eindeutig identifizierbar sein.“ Klare Formulierungen vermeiden spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten. Wer sicherstellen will, dass kein ehemaliger Partner berücksichtigt wird, sollte Formulierungen wie ‚Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes‘ wählen. „Wenn als Bezugsberechtigter nur der ‚Ehegatte‘ genannt wird, ist das laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – und der bleibt es auch nach einer Scheidung und erneuter Heirat“, erklärt Merker. Ausgeschlossen sind Missverständnisse dann, wenn der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum nennt. „Der Versicherungsnehmer kann den Bezugsberechtigten im Versicherungsvertrag übrigens jederzeit ändern – und das so oft er möchte“, so Merker.

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