(openPR) Wie konzipiert, passierte die Unternehmenssteuerreform ohne gravierende Änderungen vor ein paar Tagen den Bundestag. Damit geht es jetzt den Kapitalanlegern mit dem Hackebeil an´s Eingemachte. Absenkung der Sparerfreibeträge, volle Besteuerung von Dividendenzahlungen, Besteuerung der Wertzuwächse ab 2009, zusätzliche Erfassung der Depots und Konten bis 2011 und Verhinderung der Verrechnung von Kosten mit Erträgen durch Einführung der Abgeltungssteuer, auf die noch Solizuschlag und Kirchensteuer zu zahlen sind.
Auch auf die Erträge von Lebensversicherungen ist ab 2009 die Abgeltungssteuer zu entrichten, im Gegensatz zur heutigen vollen Besteuerung bei steuerpflichtigen Lebensversicherungen. Allerdings ist auch geregelt, dass bei Lebensversicherungen, die unter das Alterseinkünftegesetz fallen (sog. 12/60 Regelung) die Erträge zur Hälfte mit dem dann aktuellen vollen Steuersatz des Steuerpflichtigen zu versteuern sind. Damit sind nach §9/1 EstG, entsprechend verschiedener BFH Urteile und dem BMF Schreiben vom 20.12.2005 Werbunsgkosten mit den Erträgen der Lebensversicherung verrechenbar.
Wird also die Lebensversicherung auf Kredit gekauft und ist nein Totalüberschuss über die Kredit- ud Kreditnebenkosten wahrscheinlich, bleibt die Auszahlung aus der Lebensversicherung nahezu steuerfrei.
Somit erhält der Anleger nanezu steuerfrei Kapital zu seiner freien Verfügung bzw. zu seiner privaten Altersvorsorge.
In Kombination mit einer Rürup-Rente ensteht eine interessante Kobination. Die Steuererstattung aus der Rürup-Rente wird zur Zinszahlung bei der fremdfinanzierten Lebensversicherung verwand. Das ergibt eine steuerlich optimierte Superrente.
Kommunales, betriebliches und privates Pensionsmanagement
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