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GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit Unternehmertestamenten

11.03.201614:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung mit Unternehmertestamenten

(openPR) Ein Unternehmer sollte sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, sondern ein Testament errichten. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung mit Unternehmertestamenten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann gerade für Unternehmer ein hohes Risiko darstellen. Denn die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge müssen keineswegs geeignet sein, um das Unternehmen zu führen. Dadurch könnte der Fortbestand des Betriebs gefährdet sein. Die gesetzliche Erbfolge ist in der Regel nicht geeignet, um komplexe Vorgänge wie die Unternehmensnachfolge zu regeln. Gerade auch um die eigenen Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder abzusichern, sollten Unternehmer daher zwingend ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)verfassen.



Im Unternehmertestament können letztwillige Verfügungen getroffen werden, die nur im Todesfall gelten sollen oder auch schon Verfügungen zu Lebzeiten, die in eine langfristige Planung der Unternehmensnachfolge eingebunden werden. Das Unternehmertestament muss erbrechtliche Vorgaben wie Pflichtteilsansprüche ebenso berücksichtigen wie gesellschaftsrechtliche, ehegüterrechtliche oder steuerliche Aspekte. So soll auf der einen Seite das Vermögen nach den Vorstellungen des Erblassers verteilt werden und auf der anderen Seite der Fortbestand des Betriebs gewährleistet werden. Um diese Fragen im Sinne aller Beteiligten zu regeln, ist eine umfassende interdisziplinäre Beratung in den unterschiedlichen Rechtsgebieten notwendig. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung bei der Errichtung von Unternehmertestamenten und bietet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen zielorientierte Lösungen aus einer Hand, die sowohl der wirtschaftlichen Absicherung der Familie als auch dem Fortbestand des Unternehmens dienen. Je nach der Gesellschaftsform müssen unterschiedliche Regelungen beachtet werden. Idealerweise fügt sich das Testament in eine langfristige Nachfolgeplanung ein.

Um eine reibungslose Unternehmensnachfolge auch unter Gesichtspunkten der Steueroptimierung zu erreichen, können sich Unternehmer oder Gesellschafter an Kanzleien wenden, die sowohl im Erbrecht als auch in den weiteren erforderliche Rechtsgebieten über Rechtsanwälte mit Kompetenz und Erfahrung verfügen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html

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