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WBG Leipzig West AG – Cui bono?

Bild: WBG Leipzig West AG – Cui bono?

(openPR) Immer wieder vernimmt man in der letzten Zeit Äußerungen, welche allesamt zum Inhalt haben, dass die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG offensichtlich Zahlungsschwierigkeiten habe und die Anleihenzeichner daher dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen sollten.



Die Konstruktion um die Zahlungsströme der WGB ist tatsächlich so aufgebaut, dass zur Auszahlung fällig werdender Anleihen liquide Mittel aus der Zeichnung neu ausgegebener notwendig sind.

Im Jahre 2004 konnten die Zinsen zwar aus erwirtschafteten und an die WBG von verbundenen Unternehmen abgeführten Gewinnen gezahlt werden, die Rückzahlung der Anleihen erfolgte jedoch zwangsläufig zum überwiegenden Teil über „frisches Geld“.

Nur was geschieht mit den teils auf fünf Jahre laufenden Anleihen, wenn demnächst der Zustrom neuer Zeichner aufgrund negativer Berichterstattung ausbleibt?
„Fällig werdende Anleihen könnten nicht zurückgezahlt werden, Immobilien würden schnell verschleudert, um das notwendige Kapital zu beschaffen, Beteiligungen an den Gewinn bringenden verbundenen Unternehmen müssten meistbietend veräußert werden. Dieser Teil der Einnahmen würde fehlen, ebenso die aus der Verwaltung der nunmehr veräußerten Immobilien erzielten Gewinne.“, so Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer aus der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena.

Mit Fälligkeit der nächsten Anleihe ginge dieser Teufelskreis weiter, solange bis die Insolvenz unvermeidbar ist.

Was hat nun der Anleger davon?
Nichts. Im Zweifel wäre er Gläubiger im Insolvenzverfahren. In Anbetracht der vorhandenen Vermögensmasse und der bestehenden Anleihen – im Jahre 2004 immerhin über 215 Mio. Euro – erhielte der Gläubiger eine geringe Quote.

Das oben geschilderte Szenario würde beschleunigt, wenn Anleger auf Anraten so genannter Verbraucherschützer massenhaft die Rückabwicklung betreiben und enorme Summen an Rückzahlungen sofort fällig würden. In diesem Falle wäre aufgrund der zu erwartenden Zwangsverwertung der Vermögenswerte sogar noch mit geringeren Erlösen für diese und einer entsprechend niedrigeren Quote für den Anleger als Gläubiger zu rechnen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Beyer sollte der Gesellschaft Gelegenheit gegeben werden, sich durch stetig steigende Gewinne derart zu konsolidieren, dass das Anleihevolumen ein Maß annimmt, welches ohne Insolvenzgefahr eine Rückzahlung ermöglicht. „Zugegeben, dies scheint ein weiter Weg. Mit der sofortigen Zerschlagung wäre jedoch weder den Anlegern noch der WBG gedient.“, so Rechtsanwalt Beyer.

Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS)

Der Verbraucher ist das schwächste Glied unserer Wirtschaft. Um seine Rechte wirksam zu schützen und für sie einzutreten, wurde der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) ins Leben gerufen.

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