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Rechtsbruch, Manipulation, Informationsverweigerung – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bezirksamtsleitung

27.01.201610:16 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Rechtsbruch, Manipulation, Informationsverweigerung – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bezirksamtsleitung

(openPR) Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wehren sich Nachbarn der umstrittenen Bauvorhaben Beim Farenland 42-46 in Hamburg gegen wiederholte Rechtsverletzungen durch das Bezirksamt Wandsbek. Verletzungen des Bau- und Naturschutzrechts, die fragwürdig enge Kooperation mit den Investoren bis hin zu einem manipulierten Gutachten und die Verweigerung von Informationen lassen die Behördenleitung in ein sehr schlechtes Licht geraten.



Hamburg, 14. Januar 2016 – Die Bebauung der Grundstücke Beim Farenland 42-46 war mehr als umstritten. Die Bürgerinitiative der Nachbarschaft setzte sich dafür ein, dass das ursprünglich waldartige Areal maßvoll und im Einklang mit der vorhandenen Umgebung bebaut wird. Dabei hatten sie nicht nur die Investoren Deniz Karaday und Olav Henry Dohrn gegen sich, sondern auch das Bezirksamt Wandsbek. Die Verwaltung bemühte sich nach Kräften, den Wünschen der Investoren gerecht zu werden und gleichzeitig die Nachbarn auflaufen zu lassen – nicht nur mit lauteren Mitteln.

„In welch erschreckendem Ausmaß sich die Behörde dabei über geltendes Recht hinwegsetzte, Unterlagen manipulierte und Informationen zurückhielt, wurde bei der aufwändigen Aufarbeitung der Vorgänge immer deutlicher“, so Sabine Thiel, eine betroffene Nachbarin des Bauvorhabens. Die gerade eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Bezirksamts Wandsbek Thomas Ritzenhoff sowie weitere leitende Mitarbeiter soll dazu dienen, die Verstöße aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

– Manipuliertes Artenschutzgutachten –
Gut 25 Jahre waren die 5.440 m² großen Grundstücke sich selbst überlassen, die Natur hat sich die-sen Raum erobert. Viele Tiere, u.a. verschiedene Fledermausarten, zahlreiche Vogelarten, Säugetiere und Amphibien nutzten die grüne Umgebung. Um auszuschließen, dass geschützte Arten getötet oder Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt werden, war zwingend eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Die Eigentümer Dohrn und Karaday beauftragen hiermit den mit dieser Aufgabe überforderten Biologen Sven J., der in einem nur zweiseitigen, absolut unzureichenden Papier nach Begehungen im November 2014 wohl wunschgemäß bescheinigt, dass „von einer Gefährdung geschützter Arten (…) nicht auszugehen“ sei. Er versteigt sich sogar zu der grotesken Aussage, „durch eine sinnvolle Gestaltung der neu entstehenden Hausgärten könne das Gelände sogar gegenüber seinem jetzigen Zustand aufgewertet werden.“

Nach einer Fachaufsichtsbeschwerde der Nachbarn bestätigte die für den besonderen Artenschutz zuständige BSU die Unzulänglichkeit des „Gutachtens“ und teilte dem Bezirksamt am 8. und 13. Januar 2015 mit, dass die Grundstücke durch einen anerkannten Fachmann neu zu begutachten seien. Das Bezirksamt ignorierte diesen Hinweis und akzeptierte das von Sven J. ohne erneute Untersuchung notdürftig ergänzte, immer noch indiskutable Papier vom 18. Januar, erteilte am 19. Januar die Baugenehmigungen und gab damit grünes Licht für die Rodung des Grundstücks, die in aller Eile am Folgetag geschah. Zerstörung von Natur (und von Beweisen) statt Untersuchung. Besonders pikant: noch nachträglich wurde das „Gutachten“ weiter bearbeitet. Ein Mitarbeiter des Naturschutzreferats diktierte dem hilflosen Biologen weitere ergänzende Formulierungen in die Feder, mit denen dieser eine neue, rückdatierte Fassung seines Werks erstellte. Eine „Amtshilfe“, die ihresgleichen sucht!

Nach ihren hastigen, lückenhaften und nicht dokumentierten Untersuchungen zwischen umstürzenden Bäumen wollen Mitarbeiter des Bezirksamts und der BSU übereinstimmend festgestellt haben, dass schützenswerte Lebensräume für Fledermäuse und Spechte nicht existieren. Eine gewagte Feststellung, nachdem nur ein Teil der Bäume in begrenzter Weise untersucht wurde, das Wohnhaus mit potentiellen Winter- (z.B. Kaminzüge) und Sommerquartieren für Fledermäuse gar nicht. Nach ganzjährig geschützten Sommerquartieren ist überhaupt nicht gesucht worden, was im Januar nach Aussagen von Fachleuten auch nicht sinnvoll möglich ist.

– Rechtswidrige Fällgenehmigung –
Jeder, der in Hamburg einen einzelnen Baum fällen oder auch nur beschneiden lassen musste, kennt die zu Recht strenge Handhabung der Baumschutzverordnung durch die Behörden. Nicht so im Fall dieses Bauvorhabens. Im Widerspruch zu den Schutzzwecken durften diverse Bäume auf künftigen Freiflächen gefällt werden, auch Umplanungen wurden nicht gefordert. Nach jetzigem Stand wurden auf den Grundstücken mindestens 60 überwiegend alte geschützte Bäume gefällt. Nur drei Bäume blieben erhalten. Die erste grob falsche Bestandsaufnahme durch die Eigentümer wurde lückenhaft durch den Baumsachverständigen Uwe T. korrigiert und war anschließend „nur noch“ falsch: Mindestens 7 Bäume wurden auch in seiner Aufstellung für die Fällgenehmigung „vergessen“. Deren Fällung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Zusammenspiel mit der Herunterbewertung des Baumbestandes (schlechter Zustand, schlechter Standort, Konkurrenz von anderen Bäumen etc.) ergibt sich nach unseren Berechnungen eine lukrative Ersparnis von etwa 30.000 Euro für die Investoren aus fehlenden Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen.

Das Bezirksamt hat die falschen Angaben ungenügend überprüft. Wann und ob überhaupt Behör-denmitarbeiter vor der Fällung vor Ort waren – bei einem Vorhaben dieses Umfangs eigentlich unabdingbar – dazu hüllt sich das Bezirksamt in Schweigen.

Rechtswidrige Befreiung für die Bebauung
In dem gewachsenen Wohngebiet mit großen Gartengrundstücken und altem Baumbestand dürfen 20 % der Grundstücksfläche bebaut werden. Das Bezirksamt hat großzügige Befreiungen erteilt und mehr als 40 % genehmigt. Auf dem Grundstück drängen sich 6 Doppel- und 3 Einzelhäuser. Zwei ca. 100m lange Zufahrten tragen Wind und Verkehrslärm weit in den bisher ruhigen Baublock hinein. Zusammen mit den 15 Stellplätzen verbrauchen sie fast 1.000 m² Fläche. Platzsparendere und rücksichtsvollere Lösungen wären natürlich möglich gewesen.

Die Behörde nennt die Überschreitungen „geringfügig“ und verweist pauschal auf angebliche „prägende Vergleichsfälle“. Solche gibt es nicht. Die beiden einzigen dreireihig bebauten Grundstücke in der Umgebung sind deutlich schmaler, halten mit den Gebäuden die Obergrenze ein, eines ist nur wenige Meter befahrbar, das andere längst nicht so tief wie das Baugrundstück. Es mündet auch nicht in eine lärmbelastete Straße.

Grundsätzlich gilt: Befreiungen sind nur im Ausnahmefall zu erteilen, wenn die strikte Anwendung des Baurechts zu unerwünschten Ergebnissen führen würde. Für Stellplätze und Zufahrten sieht die Rechtsprechung zwar Befreiungen vor, die allerdings in rücksichtsvoller und platzsparender Weise. Im Normalfall darf nicht befreit werden, weil sich dann andere Bauherren auf die Entscheidung berufen können. So schafft das Bezirksamt selbst real existierende Präzedenzfälle und hebelt damit das Baurecht aus. Nutznießer sind die Investoren, deren Wünsche fast ohne Änderungen erfüllt wurden.

– Verweigerung von Informationen –
Transparenz schafft Vertrauen. Eine sauber arbeitende Verwaltung sollte kein Problem damit haben, die Informationsrechte, die Umweltinformationsgesetz und Transparenzgesetz den Bürgern einräumen, anzuerkennen. Das Bezirksamt Wandsbek hingegen verwendet viel Energie und Phantasie darauf, Auskunftsersuchen abzulehnen.

Als Nachbarn überprüfen wollten, was nach der Fachaufsichtsbeschwerde passiert war, argumentierte die Behörde, der Datenschutz Betroffener stehe einer Auskunft entgegen. Ohne weitere Begründung, wessen und welche personenbezogenen Daten betroffen und welche Interessen dadurch erheblich beeinträchtigt würden. Die Namen aller Beteiligten und die Grundstücksdaten waren den Nachbarn längst bekannt. Überdies hätten in jedem Fall die anderen Informationen ohne Datenschutzkonflikte offenbart werden müssen. Mit solchen Begründungen lässt sich praktisch jedes berechtige Auskunftsersuchen nach Belieben aushebeln.

– Dienstaufsichtsbeschwerde soll für Klärung sorgen –
Jeder dieser Punkte für sich ist schon bedenklich genug. In der Summe der Vorfälle entsteht jedoch ein mehr als fragwürdiges Bild von der Amtsführung des Bezirksamts Wandsbek. Die zahlreichen Rechtsverletzungen und das alles andere als neutrale und unvoreingenommene Handeln der Behörde haben das Bild der Nachbarn von einer rechtstreuen Verwaltung schwer erschüttert. „Wir setzen darauf“, sagt Sabine Thiel, „dass die Dienstaufsichtsbeschwerde Aufklärung darüber bringt, warum sich das Bezirksamt in so krasser Weise über Gesetze hinweggesetzt hat. Wir wollen ein Ende des Vertuschens und dass die zahlreichen Verstöße ans Licht kommen.“

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