(openPR) Das Bauamt Wittlich ignoriert mutmaßliche Baurechtsverstöße durch Jäger rund um die Wälder der Gemarkung Enkirch, nähe Berghof.
Während im Hambacher Forst Baurechtsverstöße von Umweltschützern durch ein massives Polizeiaufgebot verfolgt werden, zeigt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mutmaßlichen Baurechtsverstößen durch hiesige Jagdpächter gegenüber, kein Interesse an der Durchsetzung geltendem Rechts.
Der Kreisverwaltung liegen Anzeigen bezüglich Hochsitzkonstrukten von Jägern vor, die möglicherweise gegen die Landesbauordnung RLP, sowie die geltenden Unfallverhütungsvorschriften verstoßen.
Das rheinland-pfälzische Baurecht sieht für Jagdhochstände vier Quadratmeter Kanzelfläche als genehmigungsfrei vor.
Tatsächlich bauen Jäger und Jagdpächter riesige Hochstände mit einer Fläche von bis zu 16 Quadratmeter. Ähnlich der Größe der Baumhäuser im Hambacher Forst.
„Mehr als sechzehn monströser Jagdstände zerstören hier auf einer weitläufigen Anhöhe das Landschaftsbild und sind in diesen Ausmaßen allem Anschein nach nicht durch das Baurecht abgedeckt“, sagt Andrea Ilges von der Tierrechts Initiative Liberty for Animals.
Bereits im Oktober 2017 wurden diese Jagd - Bauten bei der Kreisverwaltung Wittlich zur Anzeige gebracht. Da viele Anfragen an das Bauamt unbeantwortet blieben, wurde sogar der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland- Pfalz eingeschaltet.
In einem Schreiben vom Bauamt, welches wir am 05.07. 2018 erhalten haben, heißt es;
Zitat: „ Nach fachlicher Beurteilung der Hochsitze in diesem Jagdbezirk werden diese bis zum 31.03.2023 vorübergehend geduldet.“
Der Erbauer soll also ganze fünf Jahre Zeit bekommen seinen Rechtsbruch zu korrigieren und auch den Unfallverhütungsvorschriften im Hochsitzbau gerecht zu werden.
"Es ist empörend! Das die Behörde laut Schreiben vom 13.10.2017 unsere Einschätzung teilt, aber diese überdimensionalen, offensichtlich genehmigungsbedürftigen Konstrukte weitere 5 Jahre dulden will.
Das ist ein Skandal!“ sagt Andrea Ilges von Liberty for Animals.
Zitat der Sachbearbeiterin: „Ein Hochsitz ist nach § 62 Abs. 7d) LBauO nur bis zu einer Nutzfläche von 4 m² genehmigungsfrei. Diese Größenordnung ist aufgrund Ihrer Angaben überschritten.“
"Dürfen Jäger und Jagdpächter – quasi als Waldbesetzer der anderen Art – alles?"
"Welches Motiv liegt hier bei den Behörden vor um einen mutmaßlichen Rechtsbruch zu dulden?"
Fragen, die unwillkürlich bei Andrea Ilges und ihren Mitstreitern aufkommen.
Liberty for Animals hat deshalb inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen beim Dienstherrn des Bauamtes, Landrat Eibes, gestellt.
„Da hier in in eklatanter Weise gegen Vorschriften und geltendes Recht verstoßen und dies durch die Behörden geduldet wird, behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung zu stellen“, kündigt die Aktivistin von Liberty for Animals, Andrea Ilges, an.