(openPR) Die neuen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation bestätigen im Wesentlichen die alten Guidelines. Allerdings wurden jetzt "neben höheren Anforderungen an die Organisation der gesamten Notfallversorgungskette besonders die umfassende klinische Weiterversorgung nach erfolgreicher Reanimation mit zahlreichen Empfehlungen thematisiert. In einem neu hinzugekommenen Algorithmus zur Postreanimationsbehandlung werden Notfallversorgung, initiale Bildgebung, Intensivtherapie und Rehabilitation beschrieben. Es wird empfohlen, die Versorgung nach Kreislaufstillstand an spezialisierten Zentren zu regionalisieren." PD Dr. Michael Bernhard und Kollegen berichten die Details ausführlich in der Fachzeitschrift "Intensiv- und Notbehandlung".
Wie schwierig und relevant die Prognosestellung nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand ist, verdeutlichen die Autoren anhand von vier Punkten:
- "Zwei Drittel der Patienten, die nach prähospitalem Herz- Kreislauf- Stillstand lebend auf eine Intensivstation aufgenommen werden, versterben an der neurologischen Schädigung des Gehirns.
- Die meisten Todesfälle treten nach dem Entzug von lebenserhaltenden Maßnahmen auf, die entsprechend der Prognose des Patienten vorgenommen werden (Risiko: falsch-pessimistische Vorhersage, selbsterfüllende Prophezeiung).
- Ausschluss von Störfaktoren vor Beurteilung (z.B. Hypothermie, schwere Hypotonie, Hypoglykämie, metabolische und respiratorische Störungen), ausreichend lange Beendigung der Zufuhr von Analgetika, Sedativa und Muskelrelaxanzien (ist dies nicht möglich, muss die Prognosestellung verschoben werden).
- Aufgrund des mangelhaften prädiktiven Wertes der verschiedenen verfügbaren Tests und Untersuchungsverfahren sollte eine Prognosestellung frühestens 72 Stunden nach Wiedererwärmung durchgeführt werden, es sei denn es liegen klare diagnostische Kriterien des Hirntods vor. Für eine Prognoseeinschätzung sollen protokollbasiert multimodal klinische Neurologie, Biomarker, SSEP, EEG und Bildgebung herangezogen werden."
>> Intensiv- und Notfallbehandlung 4/2015. Update ERC-Guideline 2015.
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