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Versicherungsschutz im Ehrenamt

(openPR) 14.01.2016. Viele Institutionen und Vereine könnten ohne Ehrenamtliche ihre Aufgaben und Tätigkeiten nicht erfüllen. Über 23 Millionen sind alleine in Deutschland in einem Ehrenamt tätig. Sie helfen in sozialen Bereichen, im Katastrophenschutz, aber auch im sportlichen Vereinsleben. Doch neben vielen positiven, gibt es auch warnende Stimmen. „Viele ehrenamtliche Helfer wissen nicht, ob sie überhaupt und ausreichenden Versicherungsschutz besitzen“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Ver-braucher e.V. (GVI). Ausführliche Informationen liefert die GVI.

Das Ehrenamt zeichnet folgende Merkmale aus: Das Ehrenamt ist freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.
Durch Unfälle im Ehrenamt können sich die Helfer verletzten und zu körperlichen Schäden kommen. Im Ehrenamt greift die gesetzliche Unfallversicherung, doch diese Absicherung hat Lücken und ist nicht ausreichend. Deshalb ist eine Selbstvorsorge durch eine private Unfallversicherung und die Absicherung bei einer eventuell eintretenden Berufsunfähigkeit angesagt. Bei der Unfallversicherung gibt es im Falle einer zurückbleibenden Invalidität, abhängig vom Schweregrad einen einmaligen Geldbetrag. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden durch Krankheit und Unfall eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Auch kann bei der Ausübung eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt werden. Dafür hat z.B. der Verein eine eigene Haftpflichtversicherung. Dennoch sollte dieser Schutz mit der eigenen privaten Haftpflichtversicherung erweitert und durch den Versicherer bestätigt werden.

Ausführliche Informationen und Hinweise stehen ehrenamtlichen Helfern unter dem Stichwort„ Ehrenamt und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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