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Pflegenotstand - BVerfG nahm Verfassungsbeschwerde nicht an

08.01.201614:37 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Beschwerde von Heimleiter Armin Rieger und die nunmehr erfolgte endgültige Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mit ergänzenden Beiträgen nachlesbar unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=20582 bzw. http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=20582&p=90354#p90354

Dazu habe ich am 07.01.2016 Herrn Rieger mitgeteilt:
Ich hätte mir natürlich auch eine Auseinandersetzung mit den unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen gewünscht. Aber aus Rechtsgründen war die Entscheidung des BVerfG zu erwarten. Ähnlich wird es im Falle RA Frey und VdK laufen. Selbst wenn diese Beschwerden angenommen werden, inhaltlich wird das Gericht den Vorwürfen nicht gerecht werden können. Dies auch deshalb nicht, weil die Gegenseite auf die soeben erst verabschiedeten Reformgesetze und das geplante PSG III und vieles mehr verweisen wird. - Ich habe den Beschwerden nicht öffentlich widersprochen, RA Frey war sogar am 13.05.2014 beim Pflegetreff in Neuss. Aber es war und ist meine Meinung, dass Veränderungen nur über die politischen Wege mit entsprechender Argumentation zu erreichen sind. Deshalb waren auch Herr Laumann und Herr Gröhe (erneut am 21.10.2015) hier vor Ort beim Pflegetreff. Dazu habe ich immer ALLE Akteure, die für bessere Pflegebedingungen eintreten, eingeladen, aber kaum jemand war hier. Mein Ansatz ist und bleibt: Es muss endlich ein bundesweites Aktionsbündnis geben, in dem alle gemeinsam mit sachlichen Argumenten für Verbesserungen im Pflegesystem eintreten. Solange das nicht gelingt, wird auch der "große Wurf" nicht gestaltet werden können.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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