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Lust zum Weiterarbeiten, die Flexi-Rente

07.01.201608:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die große Koalition hat beschlossen, dass die starren Einkommensanrechnungsvorschriften, welche heute im Rentenrecht gelten, abgeschafft werden sollen und Verdienste über 450 € bei verschiedenen Altersrentenarten attraktiver gemacht werden sollen.



Was ist heute- TEILRENTE MIT 63:

Wir haben heute irrsinnig komplizierte Einkommensanrechnungsregelungen, die es nicht mehr braucht.

Je nach Verdiensthöhe sinkt sie auf bis zu ein Drittel der Vollrente. Damit ist ein Hinzuverdienst zur Rente über 450 € für viele Rentnerinnen und Rentner und auch Arbeitgeber nicht sinnvoll, weil Renten gekürzt werden.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten werden meist individuell berechnet. Entscheidend ist hierbei: das versicherte Gehalt beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten der letzten drei Kalenderjahre - umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte - vor dem Beginn der ersten Altersrente. Es spielt auch eine Rolle, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wurde. Das ist deshalb wichtig, weil sich dieser auf die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen auswirkt: Ist man in den alten Bundesländern beschäftigt beziehungsweise selbstständig tätig, gilt die monatliche Bezugsgröße. Erzielen Sie dagegen einen Verdienst in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin-Ost, wird die monatliche Bezugsgröße mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert und durch den aktuellen Rentenwert geteilt.

Die Grenzwerte sind dynamisch, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Wer beispielsweise in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem Rentenbeginn stets das Durchschnittsentgelt verdient hat (2015 = monatlich 3.022,25 Euro), für den gelten als Hinzuverdienstgrenzen:

In den alten Bundesländern:
• für eine 1/3 Teilrente: 2.126,25 Euro
• für eine 1/2 Teilrente: 1.615,95 Euro
• für eine 2/3 Teilrente: 1.105,65 Euro

In den neuen Bundesländern:
• für eine 1/3 Teilrente: 1.996,02 Euro
• für eine 1/2 Teilrente: 1.496,45 Euro
• für eine 2/3 Teilrente: 1.023,89 Euro

Was ist geplant:
Stattdessen sollen oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden. Die alten Stufen entfallen.

Wie wird es berechnet:

Beispiel:
R aus Baden-Württemberg bezieht 1100 € Rente. Er plant mit seinem Arbeitgeber einen Verdienst von monatlich 1000 €. 450 € bleiben anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 550 €, werden 40 Prozent berechnet. Dies macht einen Betrag von 220 €. Diese 220 € werden dem R auf seine Altersrente von 1100 € angerechnet, das heißt, er erhält mit den neuen Regelungen 880 € Rente ausgezahlt.
Nach heutiger Regelung würde er eine 2/3 Teilrente in Höhe von 733,33 € erhalten. Die Einkommensanrechnung erfolgt bis maximal zum Regelrentenaltereintritt. Danach kann R anrechnungsfrei in voller Höhe dazu verdienen.

Vorteil Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber haben etwas davon. Heute zahlen Arbeitgeber bei Beschäftigung eines Rentners den Arbeitgeberanteil, ohne dass sich das für den Betroffenen rentensteigernd auswirkt. Zudem werden Unternehmen entlastet, wenn sie Menschen übers Rentenalter hinaus beschäftigen. Bisher müssten sie 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung ohne Gegenleistung einzahlen, das entfällt.

Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente:
Bei diesen Renten wird es wohl bei den bestehenden Anrechnungsvorschriften bleiben. 450 € gelten für eine EM-Rente als anrechnungsfrei, bei der Hinterbliebenenrente wird erst der Freibetrag West / Ost angesetzt und dann 40 Prozent vom verbleibenden Betrag an die Rente angerechnet.

Unser Tipp:
Wenn Sie auch heute mit Rentenbezug arbeiten wollen, lassen Sie sich Ihre Rente berechnen, damit Ihnen keine Rechte verloren gehen.

Video:
Tipps zur Rente: Rentenberatung Knöppel im TV Halle

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