openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Zum 1. Juli kommt die Flexi-Rente – Ihre Mitarbeiter werden Sie fragen

24.05.201709:07 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Zum 1. Juli kommt die Flexi-Rente – Ihre Mitarbeiter werden Sie fragen
Bildnachweis: @ rawpixel.com
Bildnachweis: @ rawpixel.com

(openPR) Nach aktuellen Umfragen haben sich bis heute zwei Drittel aller Arbeitnehmer noch nicht mit den neuen Möglichkeiten der „Flexi-Rente“ beschäftigt. Doch werden spätestens nach dem 1. Juli 2017 viele wissen wollen, was es mit diesen neuen Chancen durch das neue „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ auf sich hat.



Schon der vollständige Name des neuen Gesetzes gibt die Intention des Gesetzgebers vor, den Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten beim Rentenbezug zu ermöglichen. Während der eine noch gesund, fit und interessiert genug ist weiter zu arbeiten, will der andere gerne vorzeitig in den Ruhestand gehen, dabei aber noch „ein wenig“ hinzuverdienen.

Beide Möglichkeiten sind mit dem neuen Flexi-Rentengesetz nun sowohl für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber optimiert worden.

Wer noch nicht zum Zeitpunkt seines gesetzlichen Renteneintritts in den Ruhestand gehen möchte, kann zukünftig, in Absprache mit seinem Arbeitgeber, weiter arbeiten und dabei auch seine Rentenansprüche erhöhen, um zukünftig mehr gesetzliche Rente zu beziehen. Der Arbeitgeber profitiert davon, dass für diesen Arbeitnehmer keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr gezahlt werden müssen.

Auch Arbeitnehmer, die unter Anrechnung von Abschlägen vorzeitig Rente beziehen, können zukünftig mehr hinzuverdienen. Neben der Rentenzahlung können zukünftig abschlagsfrei pro Jahr EUR 6.300 hinzuverdient werden, der darüber hinausgehende Verdienst wird ab dem 1. Juli 2017 nur noch teilweise auf den Rentenbezug angerechnet. Die Berechnung dieser sogenannten Teilrente ist verständlicherweise kompliziert, auch die Berechnung des maximalen Hinzuverdienstes muss für jeden Arbeitnehmer individuell erfolgen. Hier werde Begriffe wie „Hinzuverdienstdeckel“, „Prognose mit Schätzung des zukünftigen Hinzuverdienstes“ und „Spitzabrechnung“ für die kommende Arbeit in den Personal-, Sozial- und Lohnabrechnungsabteilungen der Unternehmen bald zum neuen Wortschatz gehören.

Auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung greift diese Neuregelung des potentiellen Hinzuverdienstes. Allerdings sind hier wieder Unterschiede beim Bezug einer Rente wergen voller, bzw. teilweiser Erwerbsminderung zu berücksichtigen, die auch in diesen Fällen eine individuelle Berechnung erforderlich machen werden.

Sobald der Arbeitnehmer dann den Zeitpunkt der Regelaltersgrenze erreicht hat, kann er wieder unbeschränkt hinzuverdienen. Bisher hatte der Arbeitgeber in diesen Fällen Beiträge an die Rentenversicherung zu zahlen, ohne dass diese dem Arbeitnehmer zugute kamen. Zukünftig können Arbeitnehmer selbst weiter Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, die dann neben den Beiträgen des Arbeitgebers rentensteigernd wirken. Dies ist sicher für den ein oder anderen Arbeitnehmer ein Grund, auch neben dem Bezug der laufenden Vollrente, noch auf neuer Basis für seinen bisherigen Arbeitgeber tätig zu werden.

Zahlreiche weitere gesetzliche Änderungen betreffen aktuell noch die Möglichkeiten freiwilliger zusätzlicher Beiträge, die Änderung von Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten und auch die kommende Angleichung von Ost- und Westrenten.

Zum Artikel: http://bit.ly/artikelFlexiRente

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 952405
 508

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Zum 1. Juli kommt die Flexi-Rente – Ihre Mitarbeiter werden Sie fragen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von SDL Seminarteam GmbH

Bild: BRSG II: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zu den neuen Reformansätzen in der bAVBild: BRSG II: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zu den neuen Reformansätzen in der bAV
BRSG II: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zu den neuen Reformansätzen in der bAV
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) gehen die Reformen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in eine nächste Runde. Ziel des am 03. September 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten Referentenentwurfs ist es, die Verbreitung der bAV weiter zu fördern und wesentliche Änderungen zum 01. Januar 2026 umzusetzen. Da diese Reformen in großem Umfang schon von der vorherigen Ampelkoalition beschlossen worden sind ist damit zu rechnen, dass es auch in den nächsten parlamentarischen Verfahrensschritten zu keinen Änderungen kommen wird…
Bild: Steuerlich attraktiv & rechtlich komplex: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zur UnterstützungskasseBild: Steuerlich attraktiv & rechtlich komplex: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zur Unterstützungskasse
Steuerlich attraktiv & rechtlich komplex: SDL Akademie bietet kompaktes Online-Seminar zur Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse zählt zu den vielseitigsten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Insbesondere für Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer bietet sie steuerliche Vorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig ist ihre Handhabung mit komplexen steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Anforderungen verbunden. Die SDL Akademie lädt deshalb zum eintägigen LIVE-Online-Seminar „Die Unterstützungskasse“ ein – praxisnah, kompakt und verständlich aufbereitet. Das Seminar richtet sich …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Flexi-Rente - zum 1. Juli kommt sieBild: Flexi-Rente - zum 1. Juli kommt sie
Flexi-Rente - zum 1. Juli kommt sie
Nach aktuellen Umfragen haben sich bis heute zwei Drittel aller Arbeitnehmer noch nicht mit den neuen Möglichkeiten der „Flexi-Rente“ beschäftigt. Doch werden spätestens nach dem 1. Juli 2017 viele wissen wollen, was es mit diesen neuen Chancen durch das neue „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ auf sich hat. Schon …
Bild: Arbeit plus Rente lohnt doppelt - jetzt Rentenanspruch prüfenBild: Arbeit plus Rente lohnt doppelt - jetzt Rentenanspruch prüfen
Arbeit plus Rente lohnt doppelt - jetzt Rentenanspruch prüfen
… Rentenantrag bis Ende Juni stellt, erhält die Rente gegebenenfalls sogar rückwirkend ab Januar 2020. Ob sich die Neuregelung bei der Hinzuverdienstgrenze für die Flexi-Rente allerdings im Einzelfall wirklich positiv auswirkt, sollten Versicherte unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen lassen. Versicherte, die auf Basis der neuen Regelungen eine …
Führungskräfte: Flexi-Rente ist nur ein erster vorsichtiger Schritt
Führungskräfte: Flexi-Rente ist nur ein erster vorsichtiger Schritt
Deutschlands Fach- und Führungskräfte begrüßen den von der Regierungskoalition beschlossenen Einstieg in die sogenannte Flexi-Rente als ersten wichtigen Schritt. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK stellt aber zugleich fest, dass es sich nur um einen äußerst vorsichtigen Schritt in die richtige Richtung handelt, der nicht alle Erwartungen erfüllt. Wer …
Wie Sie mit Zeitwertkonten Ihr Weihnachtsgeld oder den Bonus sinnvoll in „freie Zeit“ investieren können
Wie Sie mit Zeitwertkonten Ihr Weihnachtsgeld oder den Bonus sinnvoll in „freie Zeit“ investieren können
… allgemein die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage …
Debatte um das Renteneintrittsalter geht weiter und kein Ende in Sicht: Sind Zeitwertkonten die Lösung?
Debatte um das Renteneintrittsalter geht weiter und kein Ende in Sicht: Sind Zeitwertkonten die Lösung?
… attraktives und individuelles Vorruhestands- oder Altersteilzeitmodell ohne Gehaltseinbußen und Nachteile bei der gesetzlichen Rente. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile, wie Überstunden oder Resturlaubstage, in …
Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung. Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung im Rahmen des anstehenden …
Bild: "Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente – Inflationsschutz inklusive!"Bild: "Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente – Inflationsschutz inklusive!"
"Freiwillige Rentenbeiträge erhöhen die Rente – Inflationsschutz inklusive!"
… können“, so Neumann.Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.Rentner („Flexi-Rente“ - höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird)Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren …
Bild: Neues Rentenpaket 2019 und Flexi-RenteBild: Neues Rentenpaket 2019 und Flexi-Rente
Neues Rentenpaket 2019 und Flexi-Rente
… persönliche Entgeltpunkte). Versicherten werden rückwirkend für diese Kinder anstelle 24 Monaten nun 30 Monate Pflichtbeiträge für die Kindererziehung angerechnet. Das Flexi-Rentengesetz Bereits seit 01.07.2017 gilt das neue Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand, umgangssprachlich als Flexi-Rentengesetz bezeichnet. …
Bild: Freiwillige Rentenbeiträge, höhere Rente! Bild: Freiwillige Rentenbeiträge, höhere Rente!
Freiwillige Rentenbeiträge, höhere Rente!
… freiwillige Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.Rentner („Flexi-Rente“ - höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird)Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der …
Mit Zeitwertkonten ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen vorgezogenen Ruhestand
Mit Zeitwertkonten ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen vorgezogenen Ruhestand
… Unternehmen mit altersgerechten Arbeitsbedingungen und einer Flexibilisierung der Arbeitszeit einstellen müssen. „Eine ausgewogene Personalpolitik, die die älteren und jüngeren Mitarbeiter gleichermaßen einbindet, kann einer Vergreisung der Belegschaft vorbeugen“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH. Dabei gewinnen Zeitwertkonten …
Sie lesen gerade: Zum 1. Juli kommt die Flexi-Rente – Ihre Mitarbeiter werden Sie fragen