(openPR) Nachdem die EnEV 2014 bereits die Pflicht des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie zur Folge hatte, haben sich mittlerweile auch die Notare dieser Pflicht angeholt, in dem bei Abschluss eines Kaufvertrages der Energieausweis als fester Bestandteil des Notartermins mit übergeben werden muss.
Hierfür wird im Kaufvertrag mittlerweile ein eigener Passus eingebaut, so dass der Verkauf eines Gebäudes ohne Vorlage eines gültigen Energieausweises überhaupt nicht mehr möglich ist. Der Verkäufer und der Käufer bestätigen dabei, dass ihnen die Regelungen der Energieeinsparverordnung bei Bestandsgebäuden bekannt sind, sowie das ein gültiger Energieausweis vorliegt.
Getreu dem Fall, dass vor dem Notartermin noch kein Energieausweis vorliegen sollte, können Sie auch noch kurzfristig reagieren. Bestellen Sie Ihren Energieausweis doch einfach online bei Anbietern wie www.energieausweis-online-erstellen.de. Jene Ausweise sind genauso gültig wie vor Ort erstellte Energieausweise - sie sparen sogar viel Geld im Vergleich zu den vor-Ort erstellten Energieausweisen.
Damit führt mittlerweile kein Weg mehr bei Verkauf oder Vermietung an einem Energieausweis vorbei. Rechtlich gesehen muss dieser sogar spätestens bei der ersten Besichtigung vorliegen.











