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Mahnwache gegen 'gesetzeswidrige' Affenexperimente

23.12.201509:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mahnwache gegen 'gesetzeswidrige' Affenexperimente
Mahnwache gegen «gesetzeswidrige» Affenversuche
Mahnwache gegen «gesetzeswidrige» Affenversuche

(openPR) (Zürich/Rotkreuz) Regierungsrat befürwortet Affenversuche

Im Juli 2015 haben drei Mitglieder der Zürcher Tierversuchskommission gemeinsam Rekurs gegen die geplanten Affenversuche am Institut für Neuroinformatik (INI) der Universität und ETH Zürich eingelegt. Wie anfangs dieses Monats bekannt gemacht wurde, hat der Zürcher Regierungsrat den Rekurs gegen die geplanten Experimente nun abgewiesen.


Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, hielt am Dienstag 22. Dezember eine Mahnwache als Zeichen gegen die geplanten Versuche ab.

Rund 70 Personen nahmen heute an einer stillen aber kraftvollen Mahnwache vor dem Haupteingang der ETH Zürich teil. Mit dieser Mahnwache drückten die AG STG und alle Teilnehmer ihren Unmut gegenüber dem Entscheid des Zürcher Regierungsrates aus.
Im September 2014 gab Valerio Mante bekannt, dass das INI wieder Affenversuche plant. Dabei möchte Forscher Mante Rhesusaffen kleine, mit Elektroden bestückte Plättchen ins Gehirn implantieren. Mit diesen sogenannten Elektrodenarrays will er die Hirnaktivitäten der Affen, die während der Versuche bestimme Aufgaben lösen müssen, messen. Laut Mante sind die geplanten Experimente – die als Tierversuche des höchsten Schweregrades, Schweregrad 3, eingestuft werden müssen – relativ harmlos für die Affen. So störe es die Affen auch nicht, dass ihnen ein Teil des Implantates für den Rest ihres Lebens aus dem Schädel raus rage.
Mante denkt, dass diese Experimente, sowie diejenigen, die den geplanten Experimenten folgen sollen, vielleicht das Verständnis für psychische Erkrankungen des Menschen verbessern könnten.

Die Mehrheit der Tierversuchskommissions-Mitglieder haben sich für die geplanten Affenversuche am INI ausgesprochen. Drei Mitglieder der Tierversuchskommission waren mit diesem Entscheid nicht einverstanden und haben deshalb diesen Juli Rekurs gegen den Entscheid der Tierversuchskommission eingelegt und dadurch das Bewilligungsverfahren vorläufig gestoppt.
Nun hat der Regierungsrat entschieden, den Rekurs gegen die geplanten Versuche abzuweisen.

Doch noch darf Mante nicht mit den Affenversuchen beginnen, denn; die Rekurrenten werden den Rekurs vor das Verwaltungsgericht ziehen. Wie Vanessa Gerritsen, Mitglied der Tierversuchskommission des Kantons Zürich und stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht, im Tagesanzeiger vom 10.12.2015 erklärt: «Aus unserer Sicht ist die Entscheidung des Regierungsrats gesetzeswidrig und stossend. Deshalb werden wir jetzt weiter an das Verwaltungsgericht gehen.»

Die AG STG begrüsst den weiteren Schritt der Rekurrenten. «Der eingeschlagene Forschungsweg von Uni und ETH Zürich ist eine Sackgasse, denn wer weiterhin an Tierversuchen festhält wird nicht weiterkommen.» kritisiert Valentina Rossel, Medienverantwortliche der AG STG, und sagt weiter: «Die Forschung der Zukunft ist tierversuchsfrei und somit sicherer für Mensch und Tier.»

Um ein Zeichen Richtung Behörden und Politik zu setzen hat die AG STG zusammen mit weiteren Tierversuchsgegnerorganisationen die Petition «Stoppt Primatenversuche» lanciert. Inzwischen wurde sie bereits von fast 30 000 Menschen unterzeichnet.

Quellen:
http://www.tagesanzeiger.ch/wissen/natur/zuercher-regierungsrat-erlaubt-affenversuch/story/26383678
http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/was-die-forscher-mit-den-affen-planen-ld.3569

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