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Verbindung der Debi Select Fonds zum Teldafax-Skandal

20.11.201513:50 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kunden der Debi Select Gruppe laufen Gefahr ihre geleisteten Einlagen bei deren verschiedenen Fonds zu verlieren. Die Debi Select Gruppe aus Landshut besteht aus drei einzelnen Fondsgesellschaften, der Debi Select classic Fonds GbR, der Debi Select flex GbR und der Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG. Diese sind unter der Debi Select Verwaltungs GmbH zusammengefasst.



Acht Prozent Rendite versprachen die Macher der Debi Select Fonds ursprünglich einmal. Wie so oft bei solchen Anlageversprechen ging über einen absehbaren Zeitraum auch alles gut, doch dann stocken die Ausschüttungen an die Anleger. Bis heute hat kaum ein Anleger die versprochene Rendite, geschweige denn sein investiertes Geld (zurück-)erhalten.

Zugesagt worden war den Anlegern die Investition in hochsichere Anlagen, nach Angaben des Handelsblattes sind aber wohl große Teile der Gelder über Umwege bei dem mittlerweile insolventen Stromhändler Teldafax gelandet. Da dieses Unter-nehmen eher einem Schneeballsystem glich und auch derart aufgestellt war und agierte, war die Investition bereits verloren, als sie bei Teldafax einging.

Offenbar hat die Debi Select Gruppe aus den drei Fonds Beträge im zweistelligen Millionenbereich (hier divergieren die Zahlen, 50-80 Mio. werden benannt) an das Tochterunternehmen Main Factoring AG in Frankfurt am Main weitergegeben. Diese wiederum hat Darlehensverträge mit ihrem Tochterunternehmen Swiss Fact Schweizer Factoring AG abgeschlossen, welche von diesen Geldern Schuldverschreibungen von Teldafax erworben haben soll.

Laut eines Artikels der Wirtschaftswoche wurden mit den Geldern der Debi Select die Finanzierungslücken bei Teldafax geschlossen, weil diese ihre Kunden mit Billigangeboten geködert hatten, die im Ergebnis nicht kostendeckend gewesen sind. So musste immer mehr Geld von der Debi Select zum Löcher stopfen verwendet werden.

Anleger sollten sich nicht damit abfinden, dass ihr Geld für immer verloren ist. Ansprüche gegen die Debi Select Gruppe können nur noch ganz wenige Wochen gerichtlich geltend gemacht werden. Mit Ablauf des Jahres 2015 ist diese Chance jedoch vertan. Jeder Anleger sollte wissen, dass zum 31. Dezember 2015 seine Ansprüche gegen die Debi Select Gruppe und deren Geschäftsführer Herrn Geltinger verjähren! ?Wer sich also nicht damit abfinden will, dass er ab dem 01. Januar 2016 keine Schadensersatzansprüche mehr gegen die Debi-Gruppe oder deren Hintermänner hat, der sollte sich zumindest fachkundig über seine Rechte informieren.

Gerne können Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Arnold in Person von Herrn Rechtsanwalt Benjamin Hocke wenden. Gemeinsam mit diesem wird dann das weitere mögliche Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

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