openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kapitalmarktrecht: Debi Select in der Krise

(openPR) „Einmalanlage ab 3.000 Euro“, „Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,07% p. a.“, „monatliche Auszahlung der Vorabgewinnausschüttung“, „Investitionen in ertragssicheres Spezial-Factoring“ oder „Kombination aus Sicherheit, Rendite und Flexibilität“ sind die Schlagworte mit denen die Debi Select Fonds umworben wurden. Rund 5.000 Kapitalanleger investierten in diese Fonds. Das Renditeversprechen von bis zu acht Prozent ging eine Weile gut, „doch seit August stocken die Ausschüttungen an die Anleger“, schrieb das Handelsblatt am 21.12.2011.



Welche Vorwürfe stehen im Raum?

Das Handelsblatt berichtet bereits seit einer Weile über die Debi Select Fonds, zu denen vor allem die drei Fonds unter dem Namen „Debi Select Classic“, „Debi Select Classic 2“ und „Debi Select Flex“ gehören. Nach Werbeaussagen sollte das Kapital der Anleger nur in sichere Geschäfte investiert werden. Bereits 2010 recherchierte das Handelsblatt jedoch, dass Gelder zu nicht unerheblichen Teilen in Form des Erwerbes von Schuldverschreibungen an die Unternehmensgruppe des Billigstromanbieters Teldafax geflossen seien. Über das Vermögen dieser weitverzweigten Unternehmensgruppe, zu denen unter anderem die TelDaFax Holding AG und zahlreiche weitere Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH gehören, ist am 01.09.2011 durch das Amtsgericht Bonn das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr zum Insolvenzverwalter bestellt worden.

Was bedeutet die Schließung eines Fonds?

Seit geraumer Zeit lesen die Kapitalanleger auf der Internetseite der Debi Select Verwaltungs GmbH: „Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG ab dem 09.11.2010 geschlossen“ oder „Debi Select flex Fonds seit dem 01.12.2010 geschlossen“. Wenn ein Fonds insofern nicht genug Geld einsammelt, lohnt er sich für die Fondsgesellschaft irgendwann nicht mehr. Investmentgesellschaften können Publikumsfonds praktisch jederzeit schließen. Der Kapitalanleger erfährt meist aus den Medien oder per Post davon, dass der Investmentfonds, an dem er Anteile hält, geschlossen worden sei.
Wird ein Investmentfond endgültig geschlossen oder aufgelöst, dann handelt es sich rechtlich um die Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens durch die Fondsgesellschaft. Diese Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und durch vorherige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahres- oder Halbjahresbericht der Fondsgesellschaft. In der Praxis erfahren Fondsanleger häufig erst durch ein schriftliches Umtauschangebot des Fonds von der Schließung.
Von der endgültigen Schließung oder Auflösung eines Investmentfonds ist die vorübergehende Schließung zu unterscheiden. Hierunter versteht man die zeitweise Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft. Das heißt: Für einen begrenzten Zeitraum ist es Kapitalanlegern nicht möglich, ihre Fondsanteile an die Fondsgesellschaft zurückzugeben.


Die endgültige Auflösung der Debi-Select Fonds?

Bereits im August 2011 berichtet das Handelsblatt, dass die drei Debi Select Fonds bis zum Jahresende 2011 aufgelöst werden sollen. Die betroffenen Kapitalanleger haben nun grundsätzlich zwei Handlungsmöglichkeiten: sie können sich Geld auszahlen lassen oder das Kapital in einen anderen Fonds reinvestieren. Vom Fondsanbieter soll als Nachfolgegesellschaft der von der Minerva Investments AG mit Sitz in Liechtenstein neu aufgelegten Fonds „Intevo“ vorgeschlagen worden sein, so das Handelsblatt.

Vom Regen in die Traufe?

Wie das Handelsblatt berichtet, wies der von der Minerva Investments AG in Lichtenstein registrierte Fonds „Intevo“ eine negative Halbjahresrendite von 6,6 % aus. Im April 2011 soll der Fonds zur Gänze geleert und anschließend mit rund 13 Millionen Euro aufgefüllt worden sein. Nachdem die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA im Zusammenhang mit dem neuen Fonds „Intevo” eine Untersuchung eingeleitet hatte, wurde der Handel am 16.08.2011 ausgesetzt. Mit Beschluss vom 16.12.2011 hat das Fürstliche Landgericht den Konkurs über den Fondsanbieter, die Minerva Investments AG eröffnet. Bei dieser Vielzahl an Negativschlagzeilen ist es nur ein schwacher Trost für den Kapitalanleger, dass die von der Minerva Investments AG verwalteten Fonds nicht in die Konkursmasse fallen, d.h. die Gläubiger der Minerva Investments AG können nicht auf das Vermögen der Fonds greifen. ilex Rechtsanwälte & Steuerberater rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

Dr. Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 607651
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kapitalmarktrecht: Debi Select in der Krise“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ilex Rechtsanwälte & Steuerberater

Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Qualitätsmanagement und Datenschutz in Arztpraxen: Interview mit Lutz-Ingo Sauer und Stephan Gärtner
Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken (§ 1 Absatz 2 Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte). Dieses hehre Selbstverständnis, dem sich viele Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine gute ärztliche Versorgung auch da…
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Dienste zur Messung der Online-Reputation (Online-teien): Recht und Tatsachen
Jede, jedes und jeder nutzt täglich das sog. Scoring. Wenn ein Verbraucher oder ein Unternehmer vor einer Entscheidung steht, verteilt er auf die Alternativen bestimmte Werte und geht schließlich den Weg mit den meisten Punkten (Scoring). Diese menschliche Eigenart ist im Bereich der Bonitätsmessung bekannt; viele Banken, Vermieter oder andere Dienstleister nutzen das Scoring der Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform), um sich zu vergewissern, dass der potentielle Vertragspartner seine Rechnungen künftig auch begleichen wird. Auskunfteien b…

Das könnte Sie auch interessieren:

Debi Select – CLLB Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Debi Select – CLLB Rechtsanwälte prüfen Handlungsmöglichkeiten für Anleger
… bei den erhaltenen Ausschüttungen um Gewinne oder nur um gewinnunabhängige Entnahmen handelt. Sollte letzteres der Fall sein, besteht die Gefahr der Rückforderung der Auszahlungen gem. § 172 VI HGB.“ CLLB-Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Bild: Landgericht Berlin verurteilt erneut Sunrise EnergyBild: Landgericht Berlin verurteilt erneut Sunrise Energy
Landgericht Berlin verurteilt erneut Sunrise Energy
… „Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Wir sind daher zuversichtlich, …
Bild: Mittelstandsfinanzierung durch Debi Select Fonds attraktiver denn jeBild: Mittelstandsfinanzierung durch Debi Select Fonds attraktiver denn je
Mittelstandsfinanzierung durch Debi Select Fonds attraktiver denn je
… das Plus noch 1,5 Prozent betragen und im Mai 1,8, was die negative Tendenz deutlich zum Ausdruck bringt", meint Norbert Wagner von der Debi Select Unternehmensgruppe. Debi Select konzentriert sich auf das Spezial-Factoring von gesicherten Forderungen. Die Refinanzierung erfolgt aber nicht über Banken, sondern über den Retailmarkt, also geschlossene …
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select - Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
… Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen. CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Bild: Finanzmarktkrise hat keine Auswirkung auf Debi Select FondsBild: Finanzmarktkrise hat keine Auswirkung auf Debi Select Fonds
Finanzmarktkrise hat keine Auswirkung auf Debi Select Fonds
Die derzeit ohne Zweifel herrschende Finanzmarktkrise hat keine Auswirkung auf die Fonds der Debi Select Unternehmensgruppe. Hierauf macht das Unternehmen in seiner jüngsten Veröffentlichung aufmerksam. Die Debi Select Gruppe refinanziert ihr Geschäftsmodell durch Fonds des Retailmarktes und beteiligt hierbei eine Vielzahl von Kapitalanlagern an den …
Bild: Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten ProspektfehlerBild: Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler
Debi Select – OLG München bestätigt die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geltend gemachten Prospektfehler
… Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen. CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Bild: Anleger der Debi Select Gruppe bangen um ihre ErsparnisseBild: Anleger der Debi Select Gruppe bangen um ihre Ersparnisse
Anleger der Debi Select Gruppe bangen um ihre Ersparnisse
… der Debi Select geraten haben. Eine Klage ist bereits in Arbeit. Allen Anlegern der Debi Select ist zu raten, ihre Beteiligungen von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen. Hierdurch kann eine Loslösung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und damit auch die Rückforderung der geleisteten Beiträge erreicht werden. Sven …
Bild: Debi-Select: Fortsetzung oder Ende des Dramas? Was können Anleger tun?Bild: Debi-Select: Fortsetzung oder Ende des Dramas? Was können Anleger tun?
Debi-Select: Fortsetzung oder Ende des Dramas? Was können Anleger tun?
… Mitteilung einer entsprechenden Auseinandersetzungsbilanz gegenüber dem Anleger haben jedenfalls geschädigte Anleger, die von Rechtsanwalt Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, anwaltlich vertreten werden, noch keine solche Auseinandersetzungsbilanz mitgeteilt bekommen und können daher die Höhe ihres Anspruchs, der mutmaßlich nicht …
Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
Debi Select, Erneuter Erfolg für geschädigte Anleger
… Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen. CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte informieren: Neue Probleme für Debi Select
CLLB Rechtsanwälte informieren: Neue Probleme für Debi Select
unklar, wie es für die Anleger des Intevo Fonds überhaupt weitergeht. Aufgrund des Aussetzen des Handels ist ihr Kapital erst einmal ´eingefroren`, ohne, dass absehbar ist, wie die FMA entscheiden wird.“ CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Sie lesen gerade: Kapitalmarktrecht: Debi Select in der Krise