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Bundesgerichtshof urteilt erneut zur PrismaLife AG

(openPR) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung der PrismaLife AG entschieden.

Der Versicherungsnehmer hatte seine PrismaLife-Versicherung nach 10 Jahren Laufzeit gekündigt. Dabei erhielt er noch nicht einmal seine Einzahlungen zurück, sondern etwa 8.500,00 EUR weniger, als er in den Vertrag eingezahlt hatte – ein erheblicher Schaden.

Der von der Anwaltskanzlei Arnold mit Sitz in Dresden vertretene Versicherungsnehmer wollte seinen Vertrag 2019 rückabwickeln, d.h. er wollte zusätzlich zu seinem Rückkaufswert vor allem die Erstattung der Abschluss- und Verwaltungskosten nebst Nutzungen, insgesamt etwa 9.500,00 EUR, erhalten.

Mit einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2018 war geklärt, dass die seitens der PrismaLife AG verwendeten Vertragsbedingungen von 2003 bis 2006 einen wesentlichen Fehler enthalten, der tatsächlich zu einer solchen Rückabwicklung des jeweiligen Vertrages führen kann.

Auch schon 2017 hatte der BGH eine Beschwerde der PrismaLife AG gegen ein durch die Anwaltskanzlei Arnold erstrittenes Urteil zurückgewiesen, das auf dieser Argumentation beruhte. Die PrismaLife AG hatte an den dortigen Kläger sogar mehr als 50.000,00 EUR nachzahlen und dem Versicherungsnehmer die Verfahrenskosten erstatten müssen.

Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem aktuellen Urteil bekräftigt, dass der in den Vertragsbedingungen der PrismaLife AG von 2003 bis 2006 enthaltene Fehler regelmäßig zu einer Rückabwicklung des Vertrages führen könne.

Rechtsanwalt Stefan Schöne von der Anwaltskanzlei Arnold hierzu:

„Wir begrüßen diese Klarstellung des BGH in unserem Verfahren, auch mit Blick auf zahlreiche weitere durch uns betreute Angelegenheiten.

Der Bundesgerichtshof hat unsere Auffassung bestätigt und in verschiedenen Urteilen Fehler in den Verträgen fondsgebundener Lebens- und Rentenversicherungen der PrismaLife AG festgestellt, die die Bedingungsjahre 2003 bis 2006 sowie 2008 bis 2009 betreffen. Wir sehen zudem – auch gerichtlich bestätigte – Fehler in anderen Jahren.

Ergänzend können Fehler in der Beratung bei vielen jüngeren Verträgen Schadensersatzansprüche gegenüber den Vertriebsgesellschaften auslösen, insbesondere gegenüber der Onesty Finance GmbH, ehemals AFA AG.“

Es wird daher allgemein empfohlen, sich jedenfalls dann, wenn man aus komplexen fondsgebundenen Versicherungsverträgen lösen möchte, die Möglichkeiten vorab von hierauf spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.

Anwaltskanzlei Arnold
Rechtsanwalt Stefan Schöne
Maxstraße 6
01067 Dresden
E-Mail

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