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Übernahme von Dolmetscherkosten

20.10.201508:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Übernahme von Dolmetscherkosten
Dr. Harald Freter, Geschäftsführer BdB
Dr. Harald Freter, Geschäftsführer BdB

(openPR) BdB schlägt Änderung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) vor

Hamburg, 20. Oktober 2015 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert, dass Dolmetscherkosten künftig von den Justizkassen übernommen werden. Der Verband schlägt vor, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) zu ändern, so dass die Kosten als gesondert erstattungsfähig deklariert werden.



BdB-Geschäftsführer Harald Freter erläutert: „Das Problem Dolmetscherkosten entsteht bei der Betreuung von Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Zu den Aufgaben einer/eines Betreuer/in gehört der persönliche Kontakt zur/zum Klient/in. Bei diesen Kontakten ist eine persönliche Verständigung zwingend erforderlich. Sprechen beide nicht die gleiche Sprache, dann ist diese Verständigung nur mit Hilfe eines Dolmetschers möglich. Doch die Kosten müssen die Betreuerin oder der Betreuer aus ihrer Vergütungspauschale tragen.“

Für die Entlohnung der Betreuer/innen sieht der Gesetzgeber gemäß VBVG eine Vergütungspauschale vor. Aus dieser Pauschale müssen alle mit der Betreuung verbundenen Aufwendungen bestritten werden, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch Kosten für eventuell notwendige Dolmetscher. Mit der Zahl der Flüchtlinge in Deutschland steigt auch die Zahl der Dolmetschereinsätze.

Ein Beispiel aus Bayern zeigt, welche Kosten auf Betreuer/innen zukommen: Eine Betreuerin wird für einen sprachunkundigen Klienten bestellt. Zum ersten Kontakttermin beauftragt sie einen Dolmetscher, der eine Anreise (2 x 1,25 Std.) und den Termin (1,5 Std.) mit 70 Euro pro Stunde und zuzüglich der Anfahrtskosten berechnet.

Dafür stellt er folgende Leistung in Rechnung: Dolmetscherhonorar: 70 Euro x 4,0 Std. = 280 Euro, Anfahrtskosten: 2 x 91 km x 0,30 Euro/km = 54,60 Euro, also zusammen 334,60 Euro plus Mehrwertsteuer.

Die Betreuerin erhält laut Vergütungssatzung im ersten Monat 44 Euro Honorar pro Stunde und Klient. Im gegebenen Fall (erster Betreuungsmonat) konnte sie noch sieben Stunden abrechnen (später weniger), um zu einer Lösung zu kommen, bekam also 308 Euro vergütet. Dazu kommen Anfahrtskosten für eine einfache Anreise von 58 Kilometer, wofür die Betreuerin 40 Minuten benötigt. Der Dolmetscher verdient somit für diesen Einsatz mehr, als die Betreuerin für den gesamten Monat vergütet bekommt.

Harald Freter: „Diese Problematik dürfte angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation noch erheblich zunehmen. Bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, wird sich praktisch kein/e Betreuer/in mehr freiwillig bereitfinden, Betreuungen für diesen Personenkreis zu übernehmen.“ Der BdB fordert den Gesetzgeber auf, das VBVG zu ändern, damit Betreuer/innen künftig von Dolmetscherkosten entlastet werden.

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